15. Juni 2025
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Urlaubsgeld gestrichen? So holst du dir dein Geld zurück
Die Streichung des Urlaubsgelds – wann ist sie rechtens?
Bei freiwilligen Leistungen ohne vertragliche oder tarifliche Grundlage hat der Arbeitgeber grundsätzlich mehr Spielraum. Dennoch kann er nicht völlig willkürlich handeln. Eine Streichung muss frühzeitig kommuniziert werden und sollte nachvollziehbare wirtschaftliche Gründe haben.
Anders sieht es aus, wenn ein Anspruch besteht: Hier darf der Arbeitgeber nicht einfach einseitig die Zahlung einstellen. Selbst in wirtschaftlich schwierigen Zeiten müssen andere Wege gefunden werden – etwa durch Verhandlungen mit dem Betriebsrat oder individuelle Vereinbarungen.
Fünf konkrete Schritte bei gestrichenem Urlaubsgeld
Wer feststellt, dass das erwartete Urlaubsgeld ausbleibt, sollte strategisch vorgehen:
- Dokumentation prüfen: Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und frühere Gehaltsabrechnungen sichten. Diese Dokumente bilden die Basis für alle weiteren Schritte.
- Direktes Gespräch suchen: Oft liegt ein Missverständnis oder ein administrativer Fehler vor. Ein sachliches Gespräch mit der Personalabteilung oder dem Vorgesetzten kann bereits Klarheit schaffen.
- Professionelle Beratung einholen: Fachanwälte für Arbeitsrecht oder Rechtsschutzversicherungen bieten kompetente Einschätzungen zur individuellen Situation.
- Betriebsrat oder Gewerkschaft einschalten: Diese Institutionen verfügen über Erfahrung und können als Vermittler auftreten. Besonders bei systematischen Problemen, die mehrere Beschäftigte betreffen, ist dieser Schritt sinnvoll.
- Rechtliche Schritte prüfen: Als letztes Mittel bleibt der Gang zum Arbeitsgericht. Bei klarer Rechtslage sind die Erfolgsaussichten gut – allerdings sollte die Belastung eines Rechtsstreits nicht unterschätzt werden.
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