Vaterschaftsurlaub 2026: Kommt jetzt die große Reform?
Vaterschaftsurlaub 2026: Was ist der aktuelle Stand? EU-Richtlinie, rechtliche Hürden und mögliche Regelungen für mehr Gleichstellung.
Die Diskussion um den Vaterschaftsurlaub sorgt für reichlich Gesprächsstoff. Die Idee: Mehr Rechte für den Vater oder andere Erziehende nach der Geburt eines Kindes. Doch die politische Lage in Deutschland, insbesondere nach der Bundestagswahl, wirft Fragen auf. Was bedeutet das für die Umsetzung der EU-Richtlinie? Und wie könnte der Vaterschaftsurlaub konkret aussehen?
Die EU-Richtlinie als Grundlage
Die Wurzeln des Vaterschaftsurlaubs liegen in einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019. Ihr Ziel: Eine gerechtere Verteilung der Betreuungsaufgaben zwischen den Eltern und damit eine bessere Gleichstellung der Geschlechter im Berufsleben. Deutschland hinkt jedoch hinterher. Ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik ist bereits eingeleitet. „Deutschland war lange der Ansicht, den Vorgaben der EU-Richtlinie zum ‚Vaterschaftsurlaub‘ mit den bestehenden Regelungen zur Elternzeit und zum Elterngeld zu genügen“, erklärt die Arbeitsrechtlerin Sonja Riedemann laut „impulse.de“. Doch die zehntägige bezahlte Freistellung nach der Geburt fehlt.
Was könnte der Vaterschaftsurlaub bringen?
Das geplante Gesetz sieht vor, dass Väter oder andere berechtigte Personen nach der Geburt eines Kindes zehn Arbeitstage bei vollem Lohnausgleich freigestellt werden. Anwältin Riedemann erläutert, dass der Anspruch nicht nur für Väter, sondern auch für Lebenspartner oder eine von der Mutter benannte Person gelten soll, wenn der zweite Elternteil nicht im Haushalt lebt. Diese Regelung würde auf die Elternzeit angerechnet.
Wer zahlt den Spaß?
Finanzielle Fragen sind oft der Knackpunkt bei solchen Reformen. Der geplante „Partnerschaftslohn“ sollte zunächst von den Arbeitgebern gezahlt und dann über das U2-Umlageverfahren erstattet werden. Eine Modellberechnung für einen Betrieb mit zehn Mitarbeitern ergibt Mehrkosten von nur 10,40 Euro monatlich. Klingt machbar, oder?
Aktuelle Regelungen und ihre Lücken
Bisher hat nur die gebärende Mutter einen Anspruch auf bezahlte Freistellung nach der Geburt. Partner müssen Urlaub nehmen oder unbezahlte Freistellung beantragen. Die Elternzeit bietet zwar eine Möglichkeit, ist aber grundsätzlich unbezahlt, abgesehen vom Elterngeld. Dieses wird nach Einkommen berechnet und wurde für Besserverdiener ab 2026 weiter eingeschränkt.
Nach dem Aus der Ampel-Koalition bleibt die Einführung des Vaterschaftsurlaubs auch unter der Großen Koalition mit Kanzler Friedrich Merz unsicher. Doch der Druck ist hoch. Zahlreiche Organisationen und eine Petition fordern die bezahlte Freistellung nach der Geburt. Die Mehrheit der Unternehmen zeigt sich laut einer Umfrage des Allensbach-Instituts ebenfalls offen für diese Reform.