Green & Generation Erbe in Patchworkfamilien: Wie eine Gesetzeslücke alles zerreißen kann

Erbe in Patchworkfamilien: Wie eine Gesetzeslücke alles zerreißen kann

Für Paare mit Kindern aus früheren Beziehungen bieten sich modifizierte Varianten des Berliner Testaments an, die sicherstellen, dass nach dem Tod des zweiten Partners das Vermögen fair zwischen allen Kindern aufgeteilt wird. Auch Vermächtnisse für bestimmte Vermögenswerte oder die Einsetzung einer Testamentsvollstreckung können sinnvoll sein.

Unverheiratete Paare sollten besonders sorgfältig planen, da der Partner ohne Testament komplett leer ausgeht. Hier kann ein Testament die Partnerin oder den Partner absichern und gleichzeitig die Versorgung der Kinder regeln.

Professionelle Beratung als Schlüssel

Die erbrechtliche Gestaltung in Patchworkfamilien ist komplex und sollte nicht ohne fachkundige Beratung erfolgen. Ein Fachanwalt für Erbrecht oder ein Notar kann helfen, eine maßgeschneiderte Lösung zu finden, die den individuellen Bedürfnissen der Familie gerecht wird und spätere Konflikte vermeidet.

Wichtig ist auch, die Nachlassplanung regelmäßig zu überprüfen und bei Veränderungen der Lebenssituation anzupassen. Was vor zehn Jahren sinnvoll war, kann heute überholt sein.

Der Ausblick: Erbrecht im Wandel?

Das deutsche Erbrecht hinkt der gesellschaftlichen Entwicklung hinterher. Während andere Rechtsgebiete wie das Familienrecht modernisiert wurden, basiert das Erbrecht noch immer auf einem traditionellen Familienbild. Eine grundlegende Reform, die auch Patchworkfamilien berücksichtigt, ist nicht in Sicht.

Bis dahin bleibt nur die individuelle Vorsorge. Wer seine Familie nicht dem veralteten Gesetz überlassen will, muss selbst aktiv werden. Ein Testament ist dabei mehr als ein juristisches Dokument – es ist ein Akt der Fürsorge für die Menschen, die einem am Herzen liegen, unabhängig von biologischen Banden. In Patchworkfamilien gilt mehr denn je: Wer nichts regelt, überlässt das Schicksal seiner Liebsten dem Zufall.

Quellen: V-Bank AG / Themendienst f. Journalisten, testament-erben.de

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