AnlagePunk · 2024

Letzte Chance: Steuerfreie Inflationsprämie bis 2024!

Letzte Chance: Steuerfreie Inflationsprämie bis 2024!
30.10.2024, Borkwalde, Brandenburg, An einer Geldboerse mit Muenzen liegt der Schriftzug Inflationsausgleich.
Erschienen
Lesezeit2 Min · 474 Wörter
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Flexibilität bei der Auszahlung

Ein großer Vorteil der Inflationsprämie ist ihre Flexibilität. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, die Prämie entweder als einmalige Zahlung oder in mehreren Teilbeträgen zu gewähren, wie auf „bundesregierung.de“ erklärt wird. Wichtig ist lediglich, dass die Gesamtsumme den Höchstbetrag von 3.000 Euro nicht überschreitet und bis Ende 2024 vollständig ausgezahlt wird. So können Arbeitnehmer in Absprache mit ihren Arbeitgebern individuell entscheiden, wie sie die Prämie erhalten möchten. Ein Beispiel: Wurde 2023 bereits eine Prämie von 1.500 Euro ausgezahlt, können bis Ende 2024 weitere 1.500 Euro steuerfrei ausgezahlt werden.

Wer kann die Prämie erhalten?

Grundsätzlich steht die Prämie allen Beschäftigten offen, vorausgesetzt, der Arbeitgeber entscheidet sich, sie zu gewähren. Dazu zählen Voll- und Teilzeitkräfte, Minijobber, Aushilfskräfte, Auszubildende sowie Personen im Bundesfreiwilligendienst. Auch Beschäftigte in Altersteilzeit oder im Vorruhestand, die weiterhin Gehalt beziehen, können profitieren. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass es keinen rechtlichen Anspruch auf diese Prämie gibt – die Entscheidung liegt allein beim Arbeitgeber.

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