AnlagePunk · Arbeitszeiterfassung

Minijob-Revolution: Mehr Geld ab 2025!

Minijob-Revolution: Mehr Geld ab 2025!
Ein Holzstempel mit der Aufschrift "Minijob", gehalten von einer Hand im Anschnitt über mehreren Stapeln mit Euro / Cent-Münzen. Foto mit Composing vor einem blauen Hintergrund.
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Folgen bei Überschreitung der Verdienstgrenze

Ein wichtiger Aspekt, den sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer beachten müssen, ist die Konsequenz bei Überschreitung der Verdienstgrenze, schreibt „merkur.de“. Laut den Geringfügigkeits-Richtlinien führt dies dazu, dass die Beschäftigung als sozialversicherungspflichtig eingestuft wird. Arbeitgeber sind dann verpflichtet, eine Ummeldung im Meldeverfahren der gesetzlichen Krankenversicherung vorzunehmen und die entsprechenden Beiträge abzuführen.

Strenge Auflagen für Arbeitgeber

Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen, müssen sich an strikte Vorgaben zur Einhaltung des Mindestlohns und zur Dokumentation der Arbeitszeiten halten. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro, wie die „Techniker Krankenkasse“ schreibt. Die Bundesregierung plant zudem eine neue Arbeitszeiterfassung, um die Einhaltung der gesetzlichen Verdienstgrenzen zu überwachen. Ein Verstoß gegen die Mindestlohnregelungen kann nicht nur teuer werden, sondern erfordert auch die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.

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