Rente: Die größten Irrtümer aufgeklärt!
Selbstständige und Rentenversicherung
Selbstständige sind nicht automatisch von der Rentenversicherung ausgeschlossen. Bestimmte Berufsgruppen müssen einzahlen, andere können freiwillig Beiträge leisten. Die Flexibilität bei der Beitragshöhe ermöglicht es, sich individuell abzusichern.
Reha-Leistungen und Rente
Ein weiterer Irrtum: Reha-Aufenthalte mindern die Rente. Tatsächlich zahlt die Rentenversicherung während der Reha etwa 80 Prozent des Bruttolohns. Dies kann die Rentenhöhe sogar steigern. Zudem verbessert eine Reha oft die Gesundheit und verlängert die Erwerbstätigkeit.
Unbegrenzter Zuverdienst möglich
Richtig! Seit dem 1. Januar 2023 kann zur Rente unbegrenzt hinzuverdient werden. Die bisherige Hinzuverdienstgrenze wurde aufgehoben. Eine willkommene Änderung für alle, die auch im Alter noch arbeiten möchten.
Quelle: wmn.de