work wise · Abmahnung

Social Media als Kündigungsgrund – Vorsicht bei Posts und Likes!

Social Media am Arbeitsplatz ist mit Vorsicht zu genießen.
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Arbeitsrechtliche Sanktionen im Überblick

Was passiert, wenn der Arbeitgeber eine Pflichtverletzung feststellt? Die Palette der Sanktionen ist breit. Die schwerwiegendste Maßnahme ist laut „finanzen.net“ die außerordentliche fristlose Kündigung. Hier endet das Arbeitsverhältnis sofort, sofern die Kündigung rechtlich wirksam ist. Eine mildere Variante ist die ordentliche, fristgerechte Kündigung. Hier endet das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist, die gesetzlich oder vertraglich festgelegt ist. Eine Abmahnung ist eine weitere Option. Sie dient als Warnung und Grundlage für mögliche zukünftige Kündigungen. Wiederholt ein Mitarbeiter das problematische Verhalten, kann die Abmahnung die Basis für eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung sein.

Vorsicht ist besser als Nachsicht

Die Nutzung von Social Media ist aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Doch was viele vergessen: Auch private Äußerungen können arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Beleidigungen und extreme politische Äußerungen sind besonders riskant. Likes sind ein Graubereich. Der beste Rat: Vor dem Posten oder Liken zweimal nachdenken. Denn was einmal im Netz ist, bleibt im Netz – und kann schneller als gedacht zum Kündigungsgrund werden.

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