Startup & Scaling Forschungsförderung für Startups: Das Forschungszulagengesetz Geld vom Staat, das kaum jemand abholt

Forschungsförderung für Startups: Das Forschungszulagengesetz Geld vom Staat, das kaum jemand abholt

Es gibt eine staatliche Förderung, die grundsätzlich allen in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen offensteht, sofern ein begünstigtes Forschungs- und Entwicklungsvorhaben vorliegt – rechnerisch bis zu 4,2 Millionen Euro im Jahr, ausgezahlt selbst dann, wenn das Startup tief in den roten Zahlen steckt. Trotzdem lassen viele Gründer sie liegen.

Keine Bewerbung, sondern ein Rechtsanspruch

Wer „Förderung“ hört, denkt an einen 40-seitigen Antrag, ein Auswahlgremium, ein langes Warten und am Ende ein Nein. Die Forschungszulage funktioniert anders. Sie beruht auf dem Forschungszulagengesetz (FZulG), das seit 2020 in Kraft ist und sie ist kein Wettbewerb.

Wenn dein Projekt die fachlichen Kriterien erfüllt, hast du einen gesetzlichen Anspruch auf die Förderung. Kein First-Come-First-Serve, kein begrenztes Budget, das irgendwann „leer“ ist und anders als bei vielen Förderprogrammen muss der Antrag nicht zwingend vor Projektbeginn gestellt werden. Das ist ein fundamentaler Unterschied zu klassischen Zuschussprogrammen und der Grund, warum die Forschungszulage planbar ist.

Was am Ende wirklich rauskommt

Gefördert werden 25 Prozent der förderfähigen Forschungs- und Entwicklungskosten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können unter den Voraussetzungen des Forschungszulagengesetzes einen erhöhten Satz von 35 Prozent erhalten. Ob ein Startup als KMU gilt, hängt allerdings von Mitarbeiterzahl, Umsatz bzw. Bilanzsumme und der

Beteiligungsstruktur ab. Investoren und verbundene Unternehmen können den Status verschieben. Die maximale Bemessungsgrundlage wurde zum 1. Januar 2026 auf 12 Millionen Euro pro Jahr angehoben. Bei voller Ausschöpfung ergibt das rechnerisch bis zu 4,2 Millionen Euro Förderung jährlich. Diese Maximalsumme erreichen die wenigsten ehrlicherweise. Aber schon ein kleines Entwicklerteam verursacht im Jahr schnell Personalkosten im sechsstelligen Bereich. 35 Prozent davon zurückzubekommen gibt vielen Startups die Differenz zwischen einem und zwei zusätzlichen Quartalen Luft.

Der eigentliche Hebel: Förderung zahlt ohne Gewinn aus

Hier liegt der Punkt, der die Forschungszulage gerade für Startups so wertvoll macht. Die Zulage wird auf die Steuerschuld angerechnet. Und wenn keine Steuer anfällt, weil das Unternehmen, wie in den ersten Jahren üblich, Verluste schreibt –, wird der Betrag schlicht ausgezahlt. Echte Liquidität, die aufs Konto fließt, und zwar genau in der Phase, in der sie am meisten zählt. Kaum ein anderes Instrument kombiniert Förderung und Cashflow auf diese Weise.

Teurer Irrtum: „Wir forschen doch gar nicht“

Der häufigste Grund, warum Gründer das Geld liegen lassen: Sie halten sich nicht für ein Forschungsunternehmen. Kein Labor, keine Kittel, keine Uni-Kooperation – also keine Forschung, oder? Nicht unbedingt. Förderfähig ist technische und wissenschaftliche Arbeit, deren Ergebnis zu Beginn nicht feststeht: etwa in der Softwareentwicklung, im Prototypenbau, bei neuen Verfahren oder im Produkt-Engineering. Entscheidend ist die technische Unsicherheit: Standard-Programmierung, reines Customizing, Bugfixing oder die bloße Markteinführung sind nicht automatisch FuE. Förderfähig wird es erst, wenn ein Problem über den Stand der Technik hinaus systematisch gelöst wird, wenn das Ergebnis am Anfang also tatsächlich offen ist. Das kann im SaaS genauso vorkommen wie bei Hardware, Fintech, Biotech oder Energie.

Was du ansetzen kannst

Den größten Posten machen meist die Personalkosten deiner Entwickler und Ingenieure aus. Bei Einzelunternehmern und Mitunternehmern (etwa Gesellschaftern einer GmbH & Co. KG) lässt sich seit 2026 zusätzlich die eigene Arbeitszeit mit pauschal 100 Euro pro Stunde ansetzen, bis zu 40 Stunden pro Woche.

Wichtig: Führst du dein Startup als GmbH, gilt diese Eigenleistungspauschale nicht. Die Mitarbeit des Gesellschafter-Geschäftsführers wird dann nur über eine angemessene, lohnsteuerpflichtige Vergütung berücksichtigt und nur, soweit die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Vergibst du Entwicklung an externe Partner im EWR-Raum, sind 70 Prozent dieser Auftragskosten anrechenbar. Neu seit 2026 ist außerdem eine pauschale Gemein- und Betriebskostenpauschale von 20 Prozent auf die übrigen förderfähigen Aufwendungen, ohne gesonderten Einzelnachweis. Und auch Abschreibungen auf Geräte, die du für die Entwicklung nutzt, zählen mit.

So kommst du ran, auch rückwirkend

Das Verfahren ist zweistufig. Zuerst prüft die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) kostenlos, ob dein Projekt fachlich als Forschung und Entwicklung gilt. Liegt diese Bescheinigung vor, setzt das Finanzamt im zweiten Schritt die Höhe fest und zahlt aus.

Der oft übersehene Bonus: Du kannst die Zulage auch rückwirkend für zurückliegende Jahre beantragen, solange die steuerliche Festsetzungsfrist läuft. Wer also seit zwei Jahren an seinem Produkt baut, hat häufig noch erheblichen Förderanspruch auf der Straße liegen.

Der ehrliche Haken

Geschenkt gibt es das Geld nicht. Du brauchst eine saubere Dokumentation: Projektbeschreibungen, Stundenaufschriebe, eine nachvollziehbare Abgrenzung der förderfähigen Tätigkeiten. Dieselben Kosten dürfen nicht doppelt gefördert werden. Und die BSFZ-Bescheinigung muss inhaltlich treffen: Viele Ablehnungen entstehen in der Praxis nicht nur wegen fehlender Förderfähigkeit, sondern auch wegen einer unpräzisen Darstellung des Vorhabens. Wer sein Projekt nicht in der Sprache des Gesetzes erzählt, riskiert seinen eigenen Anspruch.

ÜBER DEN AUTOR

Marvin Großkrüger ist seit über zwanzig Jahren Unternehmer und Gründer der Vestra Wirtschaftskanzlei. Mit einem Netzwerk aus Steuerberatern, Fachanwälten und Notaren hilft er Unternehmern, steuerliche Gestaltungsspielräume zu nutzen, die in der klassischen Beratung oft ungenutzt bleiben – nach dem Leitsatz: Steuern zu Vermögen strukturieren.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Genannte Werte beziehen sich auf den Rechtsstand 2026. Ob und in welcher Höhe ein Förderanspruch besteht, ist abhängig vom konkreten Projekt und Unternehmen.

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