AnlagePunk · Arbeitsmittel absetzen

Steuererklärung 2024: Sieben legale Tipps, um mehr Geld zurückzubekommen

Steuern
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Arbeitsmittel: Von Bürostuhl bis Smart-TV

Bei Arbeitsmitteln gilt: Fast alles kann abgesetzt werden, solange es beruflich genutzt wird. Dazu zählen Möbel, Geräte, Fachbücher und Arbeitskleidung. Ein Bürostuhl, Schreibtisch, PC, Drucker oder sogar ein Smart-TV – alles ist möglich. Wichtig ist nur, die Kaufbelege aufzubewahren. Sollte das Finanzamt nachfragen, kann so belegt werden, dass die Anschaffungen beruflich genutzt werden. Falls der Smart-TV gestrichen wird, ist das Schlimmste, was passieren kann, dass dieser Posten nicht anerkannt wird.

Keine Arbeitsmittel? Pauschale nutzen

Wer keine Kosten für Arbeitsmittel hatte, kann trotzdem pauschal 110 Euro absetzen. Diese Pauschale ist zwar nicht gesetzlich festgelegt, wird aber von den meisten Finanzämtern anerkannt – außer in Sachsen. Falls das Finanzamt Belege verlangt und keine vorliegen, wird der Posten einfach nicht anerkannt. Ärger gibt es keinen.

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