Tech & Trends KI-Training vor dem BGH: Fotografen gegen die Trainingsdaten-Schranke

KI-Training vor dem BGH: Fotografen gegen die Trainingsdaten-Schranke

Fotografenverband fordert Opt-in statt stillschweigender Nutzung

Für die Kreativbranche geht es um die wirtschaftliche Existenzgrundlage. Der Berufsverband Freie Fotografen und Filmgestalter warnt: „Wenn sie ohne Erlaubnis und ohne Vergütung zur Grundlage kommerzieller Produkte werden, die uns anschließend Konkurrenz machen, bricht die wirtschaftliche Basis dieses Berufs weg“, so der Verband laut WirtschaftsWoche.

Der BFF fordert ein Opt-in-Verfahren, bei dem Fotonutzung in Trainingsdatensätzen nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt wäre, sowie eine Transparenzpflicht für KI-Anbieter. Bislang ist Laion der einzige Anbieter, der seinen Datensatz überhaupt offenlegt, kommerzielle Modelle bleiben für Betroffene eine Black Box. Der Verband spricht von einer Belohnung für Intransparenz.

Business Punk Check

Fakt ist: Der BGH entscheidet über die Reichweite einer Ausnahme, die ursprünglich für wissenschaftliche Mustererkennung gedacht war, nicht für kommerzielle Bildgeneratoren.

Interpretation ist, ob ein maschinenlesbarer Opt-out tatsächlich ausreicht, um Urheberrechte im KI-Zeitalter zu schützen, oder ob das die Beweislast einseitig auf Fotografen verschiebt. Offen bleibt, ob eine BGH-Entscheidung gegen Laion faktisch alle bestehenden Trainingsdatensätze rückwirkend infrage stellen würde, ein Szenario mit Sprengkraft für die gesamte KI-Branche.

Auf einen Blick

  • Der Bundesgerichtshof prüft, ob der Trainingsdatensatz von Laion mit 5,85 Milliarden Text-Bild-Paaren urheberrechtlich zulässig war.
  • Landgericht und Oberlandesgericht Hamburg hatten die Klage des Fotografen Robert Kneschke bereits abgewiesen und die Nutzung als Text- und Data-Mining eingeordnet.
  • Rechtsprofessor Tim Dornis kritisiert diese Auslegung, weil KI-Modelle dabei auch schöpferische Elemente der Werke übernehmen würden.
  • Der Berufsverband Freie Fotografen und Filmgestalter fordert ein Opt-in-Verfahren und mehr Transparenz von kommerziellen KI-Anbietern.

Quellen: WirtschaftsWoche, heise, Srd-rechtsanwaelte, Windweiss, Roedl, Irights, KI-unterstützt

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