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Trump Klage: Zehn Milliarden Dollar scheitern an einem Satz von 1964

Trump unterliegt vor Gericht
Unsplash Trump unterliegt vor Gericht
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Lesezeit4 Min · 705 Wörter

Ein US-Richter hat Donald Trumps Klage gegen das Wall Street Journal und Rupert Murdoch endgültig abgewiesen, zum zweiten Mal in diesem Jahr. Der Grund ist ein Maßstab, der älter ist als der Fall. Was dahintersteckt.

Zehn Milliarden Dollar Schadensersatz, ein Medienmogul auf der Anklagebank, ein Präsident als Kläger: Größer kann man eine Verleumdungsklage kaum aufziehen. Am Ende entschied ein einziger Punkt. Am 31. Oktober 2026 hat Bundesrichter Darrin Gayles in Miami die Klage dauerhaft abgewiesen, weil Trump nicht belegen konnte, dass die Zeitung mit „tatsächlicher Böswilligkeit“ berichtet hat.

Das Urteil: endgültig, mit Präjudiz

Laut Al Jazeera ist die Abweisung „mit Präjudiz“ erfolgt, eine erneute Klage in der Sache ist damit praktisch ausgeschlossen. Gayles bezeichnete die Vorwürfe zur Böswilligkeit als pauschal und vage und warf Trump vor, sich an Strohhalme zu klammern („grasping at straws“). Nach Darstellung von NewsCord, das die Berichterstattung von zehn Medien ausgewertet hat, warf der Richter Trumps Anwälten zudem vor, Mängel in der Recherche der Zeitung herbeireden zu wollen. Auch RTÉ berichtet, Trump habe in beiden Anläufen die Voraussetzung nicht erfüllt.

Es ist die zweite Niederlage in diesem Jahr. Schon am 13. April 2026 hatte Gayles die erste Fassung abgewiesen, wie Euronews und die Nachrichtenagentur AP berichten. Damals durfte Trump nachbessern, die überarbeitete Klage folgte im Mai. Sie ist nun ebenfalls gescheitert.

Der Maßstab, an dem zehn Milliarden hängen

„Actual malice“ ist der Prüfstein, den Personen des öffentlichen Lebens in den USA in Verleumdungsklagen erfüllen müssen: Sie müssen zeigen, dass die Zeitung wissentlich Falsches veröffentlicht oder die Wahrheit grob missachtet hat. Der Maßstab geht auf das Urteil New York Times Co. v. Sullivan von 1964 zurück, wie NewsCord ausführt. Ärger über einen Artikel reicht nicht, und auch nicht die Behauptung, er sei falsch.

Im April hatte das Gericht laut Variety darauf verwiesen, dass die Beklagten vor der Veröffentlichung Trump, das Justizministerium und das FBI um Stellungnahme gebeten hatten. Ob Trump den Brief geschrieben hat, entschied das Gericht nicht, das sei eine Tatfrage, die in diesem Verfahrensstadium nicht zu klären sei. Die Abweisung sagt also nichts darüber, ob der Brief echt ist. Sie sagt, dass die Klage die Absicht nicht belegt.

Worum es eigentlich ging

Auslöser war ein Bericht des Wall Street Journal vom 17. Juli 2025 über einen anzüglichen Geburtstagsbrief zu Jeffrey Epsteins 50. Geburtstag im Jahr 2003. Er war laut Bericht Teil eines Albums mit Glückwünschen, das Ghislaine Maxwell gesammelt haben soll. Trump bestreitet, Text, Unterschrift oder Zeichnung verfasst zu haben. Eine Kopie veröffentlichte später das Aufsichtsgremium des US-Repräsentantenhauses, das House Oversight Committee, wie Al Jazeera schreibt. Trump reichte am 18. Juli 2025 in Miami Klage ein, auch gegen zwei Journalisten.

Was jetzt kommt

Die Seiten reagieren erwartbar. Ein Sprecher von Dow Jones, der Muttergesellschaft des Wall Street Journal, zeigte sich laut NewsCord zufrieden mit der Entscheidung. Trumps Anwaltsteam kündigte an, weiterzumachen und Trump wolle demnach in Berufung gehen. Bestätigt ist das nicht. Offen ist auch, wie es mit den weiteren Verleumdungsklagen gegen die BBC und die New York Times weitergeht, die laut Al Jazeera laufen.

Business Punk Check

Der Fall zeigt, wie hoch die Hürde für Klagen gegen die Presse in den USA liegt und dass ein Streitwert von zehn Milliarden Dollar keinen Beweis ersetzt. Wer nicht belegen kann, dass eine Redaktion wider besseres Wissen berichtet hat, verliert, auch als Präsident. Nüchtern betrachtet ist das eine Entscheidung über Verfahrensrecht, nicht über Wahrheit.

Auf einen Blick

  • Bundesrichter Darrin Gayles hat Donald Trumps Verleumdungsklage über 10 Milliarden Dollar gegen das Wall Street Journal und Rupert Murdoch am 31. Oktober 2026 mit Präjudiz abgewiesen.
  • Er begründete das damit, dass Trump keine tatsächliche Böswilligkeit der Zeitung belegt habe, schon am 13. April 2026 war die erste Fassung der Klage aus demselben Grund gescheitert.
  • Auslöser war ein Bericht des Wall Street Journal vom 17. Juli 2025 über einen Geburtstagsbrief an Jeffrey Epstein aus dem Jahr 2003, den Trump bestreitet, verfasst zu haben.
  • Trumps Anwaltsteam will weitermachen, eine Berufung wird berichtet, ist aber nicht bestätigt, und gegen die BBC und die New York Times laufen weitere Klagen.

Quellen: Al Jazeera, RTÉ, NewsCord, AP via KUTV, Variety, Euronews

Portrait Uli Weißgerber

Uli Weißgerber

Seit über 25 Jahren verbindet er Medien, Marketing und Technologie. Von Sport1.de über ProSiebenSat.1 und Bertelsmann bis zur Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle. Mit getperformance revolutionierte er das TV-Tracking und brachte Marken wie Trivago ins Fernsehen. Als Unternehmer entwickelte er mit seinem Team den VIPS – Value & Impact Publishing Service und bespielt damit unter anderem digitale Plattformen wie Promipool, Buzzfeed.de und Business-Punk.com.