Productivity & New Work Vier Schritte, die ihr bei einer Freistellung als Erstes befolgen solltet

Vier Schritte, die ihr bei einer Freistellung als Erstes befolgen solltet

Ein Gastbeitrag von Stephan Lindner

Die Coronakrise hat die deutsche Wirtschaft eiskalt erwischt und schlägt inzwischen auch spürbar auf dem Arbeitsmarkt durch: Kurzarbeit, Stellenstreichungen, vermutlich eine nie dagewesene Insolvenz- und Kündigungswelle quer durch alle Branchen stehen ins Haus.

Viele Beschäftigte fürchten um ihre Arbeitsplätze oder haben schon die Kündigung auf dem Tisch – oftmals verbunden mit einer Freistellung. Freistellungen sind bei weitem nicht mehr nur Führungskräften und dem Top-Management vorbehalten. Auch bei großangelegten Personal-Abbaumaßnahmen, bei umfangreichen Sozialplänen oder betriebsbedingten Schließungen ist die Freistellung in Verbindung mit entsprechenden Abfindungen bzw. Aufhebungsvereinbarungen ein probates Mittel für eine Trennung von Mitarbeitenden.

Solch eine Kündigung gleicht einem Tsunami, der alles mitreißt: Doch es gibt entscheidende Stellschrauben, wie sich diese emotional hoch belastende Situation meistern lässt.

#Antennen ausfahren

Manchmal liegt eine Veränderung schon länger in der Luft und ein schleichender Prozess führt schließlich zur Trennung. Diese Phase der Vorahnung kann zur Vorbereitung auf einen möglichen Tag X genutzt werden. Bei guter Vorbereitung fällt der Schock wesentlich milder aus.

1.Bitte um ein aktuelles Zwischenzeugnis, damit du im Ernstfall schnell agieren könntest. Pflege generell laufend deinen Lebenslauf und halte ihn inhaltlich und formal auf dem aktuellen Stand.

2.Mache dir Notizen und sammele Quellen, wer wann und wie die Qualität der Arbeit bewertet hat.

3.Recherchiere nach passenden Arbeitsrechtler*innen, die dich bei Verhandlungen oder juristischen Verfahren vertreten können.

#Konten klären

Es gehört zum Wesen der Freistellung, dass das Gehalt erst mal weiter fließt. Die Zäsur bietet dabei Chancen und Risiken zugleich. Oftmals hat die Freistellung ein „Geschmäckle“, weil man praktisch umgehend des Arbeitsplatzes verwiesen wird. Andererseits bietet die Phase die Möglichkeit, seine beruflichen Ambitionen zu überprüfen und Weichen komplett neu zu stellen. Dabei ist es gut, seine Budgets zu kennen:

1.Erstelle eine Tabelle mit den regelmäßigen monatlichen Belastungen.

2.Versuche, eine ähnliche Rechnung mit möglichen Einzelausgaben zu machen.

3.Denk über dein zukünftiges Wunschbudget und deine Gehaltsvorstellungen in der Zukunft nach. Mit welchem Einkommen bist du zufrieden, mit welchem greifst du nach den Sternen?

4.Spiel verschiedene Abfindungsszenarien durch, damit du weißt, woraufhin du verhandeln möchtest.


Stephan Lindner arbeitete über 20 Jahre erfolgreich im Management international tätiger Konzerne. Anfang des Jahres ist sein Buch „Freistellung: Ein Ratgeber und Mutmacher“ erschienen. ©Stephan Lindner

#Kühlen Kopf bewahren

Es ist raus. Die zähe Ahnung wird Realität. Jetzt greift die gute Vorbereitung, und du kannst deine Gedanken, Pläne und Berechnungen noch einmal auf den aktuellen Stand bringen. Insgesamt gilt es jetzt vor allem, die Nerven zu bewahren und unüberlegtes Handeln zu vermeiden.

1.Äußere gegenüber dem Arbeitgebenden, dass du vom Trennungsgesuch überrascht bist. Erbitte einige Tage Bedenkzeit.

2.Lass dich zu keiner spontanen, unüberlegten Unterschrift drängen.

3.Erstelle nach dem Trennungsgespräch ein schriftliches Gedächtnisprotokoll. Wer hat was gesagt und mit welcher Begründung?

4.Vereinbare umgehend eine konkrete Sprachregelung, wie die Trennung an Mitarbeitende, der Kolleg- und Kundschaft kommuniziert wird.

5.Und schicke deiner Arbeitsrechtlerin alle relevanten Unterlagen zur Prüfung und Klärung.

#Fair bleiben

Mitunter gibt es bei Freistellungen und anderen Kündigungsformen tatsächliche oder angedrohte „Schläge unter die Gürtellinie“. Seitens des Arbeitgebers könnten dies etwa Andeutungen über regelwidriges Verhalten sein. „Sind Sie sich sicher, dass Sie die Spesenabrechnung immer regelkonform durchgeführt haben?“ „Wurden Telefon und E-Mail ausnahmslos dienstlich genutzt?“ Bei solchen Andeutungen gilt es, Ruhe zu bewahren und nicht zurückzuschießen.

1.An betrieblichen Unterlagen und Daten mit wirtschaftlichem Wert haben Arbeitgeber*innen ein schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse. Diese darfst du weder aus dem Betrieb entfernen noch im Homeoffice behalten. Datendiebstahl in der Kündigungsphase kann eine außerordentliche Kündigung nach sich ziehen.

2.Das aktive Abwerben von Kundschaft in einer Wettbewerbssituation und selbst das Kopieren von Kundenlisten, kann schnell zu juristischem Ärger führen.

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