Life & Style EU-Gericht: Google muss falsche Suchergebnisse auf Nachfrage entfernen

EU-Gericht: Google muss falsche Suchergebnisse auf Nachfrage entfernen

Stell dir vor, du googlest deinen eigenen Namen und stellst fest, dass jemand etwas völlig Abwegiges über dich geschrieben hat. Irgendein Gerücht, dass du leicht widerlegen kannst.

Bisher hat die Suchmaschine sich weigern können, die Verknüpfung zu den Einträgen zu löschen. Das oberste Gericht der EU hat jetzt entschieden, dass das so nicht geht.

Konkret geht es um den Fall zweier Finanz-Manager:innen. Ihnen hatte es missfallen, dass sie in Artikeln erwähnt wurden, die das Anlagemodell ihrer Firma kritisierten, berichtet Reuters. Google hatte sich geweigert, die Verknüfung aus den Suchergebnissen zu löschen.

Die Begründung dafür: Es sei für Google nicht klar, ob die Informationen in den Artikeln korrekt seien oder nicht. Der Europäische Gerichtshof entschied jetzt, dass es in solchen Fällen ausreicht, wenn die Betroffenen mit für sie nicht zu kompliziert zu findenden Infos ihre Forderung untermauern.

Das heißt, dass es zum Beispiel keine gerichtlichen Beschlüsse gegen die Websites braucht, um Google zum Löschen zu zwingen.

In dem konkreten Fall übrigens ist das Recht aufs Vergessenwerden gar nicht mehr so relevant, denn die Artikel sind laut Google ohnehin offline. Die Entscheidung dürfte sich aber auf viele ähnliche Fälle auswirken.

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