AnlagePunk · Altersentlastungsbetrag

7 Steuer-Tipps für Rentner: So holen Sie sich Ihr Geld zurück

Tipps und Tricks für die Steuererklärung.
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Gesundheitskosten: Mehr als nur ein Rezept

Medikamente, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, können als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Voraussetzung: Ein ärztliches Rezept muss vorliegen. Auch Zuzahlungen für Zahnersatz, Brillen und andere Hilfsmittel sind absetzbar. Sogar die Fahrten zum Arzt oder zur Apotheke können steuerlich geltend gemacht werden.

Krankenhaus und Kur: Eigenbeteiligung absetzbar

Bei einem Krankenhausaufenthalt übernimmt die Krankenkasse meist die Kosten. Die Eigenbeteiligung von zehn Euro pro Tag kann jedoch abgesetzt werden. Ähnliches gilt für genehmigte Reha-Maßnahmen. Bei freiwilligen Kuren sieht es anders aus: Hier sind nur die Eigenanteile für medizinische Maßnahmen absetzbar.

Haushalts- und Handwerkerkosten: Doppelt sparen

Wer haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nimmt, kann 20 Prozent der Kosten absetzen, maximal 4000 Euro jährlich. Bei Minijobbern liegt der Höchstbetrag bei 510 Euro. Auch Handwerkerleistungen für Renovierungen oder Instandhaltungen können steuerlich geltend gemacht werden, bis zu 1200 Euro im Jahr.

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