AnlagePunk · Altersentlastungsbetrag

7 Steuer-Tipps für Rentner: So holen Sie sich Ihr Geld zurück

Tipps und Tricks für die Steuererklärung.
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Kirchensteuer und Spenden: Ein Herz für die Gemeinschaft

Kirchensteuer kann als Sonderausgabe abgesetzt werden. Auch Spenden für kirchliche oder gemeinnützige Zwecke sind absetzbar. Beträge bis 300 Euro benötigen keine Spendenbescheinigung, ein Kontoauszug reicht aus.

Versicherungsbeiträge: Gut versichert und steuerlich entlastet

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können vollständig als Sonderausgaben abgezogen werden. Das gilt insbesondere für Rentner, die eine gesetzliche Rente beziehen.

Altersentlastungsbetrag: Ein Bonus für die Fleißigen

Rentner, die neben ihrer Rente noch andere Einkünfte haben, können den Altersentlastungsbetrag nutzen. Dieser variiert je nach Geburtsjahr und wird nach Abzug von Sparerfreibetrag und Werbungskostenbetrag berechnet.

Die Steuererklärung ist für viele Rentner eine Herausforderung. Doch mit den richtigen Informationen können sie ihre Steuerlast erheblich senken.

Quellen: t-online, wmn.de

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