Erst Bitcoin, dann Gold? Wie eine Influencerin Berlins Steuerpläne herausfordert
Eine Bitcoin-Influencerin bringt mit 44.439 Unterstützern die Bundesregierung in Erklärungsnot. Bei der Anhörung zur geplanten Abschaffung der Bitcoin-Haltefrist taucht plötzlich auch Gold auf der steuerpolitischen Agenda auf. Dahinter steckt eine Grundsatzfrage, die weit über Kryptowährungen hinausgeht: Wie will Deutschland digitale Vermögenswerte künftig behandeln?
Eine Influencerin, eine Petition und ein Steuerrechtsexperte. Was zunächst nach einer kleinen Initiative aus der Bitcoin-Bubble klingt, hat es am Montag bis in den Deutschen Bundestag geschafft.
Nicole Nowak, in der Bitcoin-Szene als „Heart Money“ bekannt, initiierte die Petition ProHaltefrist. Gemeinsam mit Steuerexperte Dr. Ingo Heuel stellte sie sich am 12. Oktober den Fragen der Abgeordneten und des Bundesfinanzministeriums. Ihr Anliegen: Die Bundesregierung soll die steuerfreie Haltefrist für Bitcoin nicht abschaffen. Doch während der Anhörung entwickelte sich die Diskussion in eine überraschende Richtung. Plötzlich stand auch die Steuerfreiheit von Gold zur Debatte.
Das Bitcoin-Problem könnte zum Gold-Problem werden
Auslöser war eine Nachfrage des CSU-Abgeordneten Heiko Hain. Er wollte vom Bundesfinanzministerium wissen, ob bei der geplanten Bitcoin-Reform auch mögliche Ausweichbewegungen in andere Anlageklassen wie Gold berücksichtigt worden seien. Die Antwort ließ aufhorchen: Im Rahmen der Verbände- und Länderbeteiligung seien auch Vorschläge eingegangen, die steuerlichen Änderungen „eher noch Richtung Gold auszuweiten“.
Noch ist das kein konkretes Gesetzesvorhaben. Aber die Aussage macht deutlich, welche grundsätzlichen Fragen Klingbeils Reform aufwirft. Bislang können Privatanleger Bitcoin und physisches Gold nach mehr als einem Jahr grundsätzlich steuerfrei verkaufen.
Für Bitcoin soll das bei Neuanschaffungen ab 2027 enden. Gewinne würden künftig unabhängig von der Haltedauer mit 25 Prozent Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag belastet. Gold bliebe dagegen zunächst steuerfrei.
Die entscheidende Frage: Wenn Bitcoin künftig wie eine klassische Kapitalanlage besteuert wird, warum sollte die einjährige Haltefrist für Gold dauerhaft bestehen bleiben?
Und wenn die Politik diese Frage nicht überzeugend beantworten kann, könnten irgendwann auch andere private Vermögenswerte ins Blickfeld geraten.
Bitcoin ist keine Aktie. In den USA hat man das verstanden
Nicole Nowak brachte während der Anhörung einen Punkt auf, der für die Tech- und Finanzindustrie besonders relevant ist: die unterschiedliche regulatorische Einordnung digitaler Vermögenswerte. In den USA unterscheiden die Aufsichtsbehörden zwischen Securities, also Wertpapieren, und Commodities, zu denen auch rohstoffähnliche digitale Vermögenswerte gehören. Bitcoin wird dort als Digital Commodity eingeordnet. SEC und CFTC haben diese regulatorische Unterscheidung im März 2026 ausdrücklich präzisiert.
Nowaks Argument: Bitcoin hat keinen Emittenten, keinen Vorstand, keine Unternehmensbilanz und keinen Schuldner. Das Netzwerk funktioniert dezentral und das Angebot ist auf rund 21 Millionen Bitcoin begrenzt. Eine Aktie repräsentiert dagegen eine Beteiligung an einem Unternehmen. Deutschland behandelt Bitcoin steuerlich bisher grundsätzlich als anderes Wirtschaftsgut nach Paragraf 23 Einkommensteuergesetz. Künftig soll es in die Systematik der Kapitaleinkünfte nach Paragraf 20 wechseln.
Der Vergleich mit der amerikanischen Regulierung ist nicht eins zu eins auf das deutsche Steuerrecht übertragbar. Er zeigt aber, dass digitale Vermögenswerte differenziert eingeordnet werden können. Für Nowak und Heuel fehlt eine überzeugende Begründung, warum Bitcoin steuerlich anders behandelt werden soll als Gold.
Eine Steuerreform mit merkwürdigen Gewinnern
Besonders kontrovers ist die Verteilungswirkung der geplanten Reform. Wer Bitcoin bislang innerhalb eines Jahres mit Gewinn verkauft, muss diesen grundsätzlich mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern.
Für Gutverdiener kann dieser bei 42 Prozent oder mehr liegen. Künftig soll grundsätzlich der pauschale Kapitalertragsteuersatz greifen. Kurzfristige Händler mit hohen Einkommen könnten dadurch steuerlich profitieren. Wer dagegen zehn Jahre lang einen Bitcoin-Sparplan bespart, würde bei ab 2027 erworbenen Coins die bisherige Steuerfreiheit verlieren.
Heuel kritisierte genau diesen Widerspruch. Der kurzfristige Trader könne profitieren, während der langfristige Sparer zu den Verlierern der Reform gehöre. Das Bundesfinanzministerium verteidigt den Systemwechsel mit dem Ziel einer rechtssicheren und sachgerechten Besteuerung. Es rechnet für 2031 mit zusätzlichen Einnahmen von rund 350 Millionen Euro. Welche Kosten für Behörden, Börsen und Steuerpflichtige entstehen, ist bislang jedoch nicht abschließend beziffert.
Warum das auch die deutsche Kryptoindustrie betrifft
Für deutsche Kryptobörsen und Finanzdienstleister geht es um mehr als die Steuerbelastung ihrer Kunden. Ab 2028 sollen entsprechend verpflichtete inländische Anbieter Kapitalertragsteuer direkt einbehalten. Fehlen nachweisbare Anschaffungskosten, kann dabei eine pauschale Ersatzbemessungsgrundlage von 50 Prozent des Verkaufserlöses greifen.
Für die Plattformen bedeutet das zusätzliche technische und administrative Anforderungen. Für Anleger können zunächst hohe Steuerabzüge entstehen, die später korrigiert werden müssen. Heuel warnte deshalb vor Wettbewerbsnachteilen gegenüber ausländischen Kryptodienstleistern, die nicht denselben deutschen Abzugspflichten unterliegen. Die eigentliche Steuerpflicht verschwindet bei einem Wechsel ins Ausland allerdings nicht.
Mit dem europäischen DAC8-Meldesystem werden Kryptotransaktionen zudem bereits zunehmend steuerlich transparent. Für den Finanzstandort Deutschland stellt sich damit eine unangenehme Frage: Wie viel zusätzliche Regulierung ist notwendig und wann belastet sie vor allem diejenigen Unternehmen, die sich bereits an die Regeln halten?
„Und das ist ja nicht gerecht“
Bei aller steuerrechtlichen Detailarbeit hatte die Anhörung auch einen bemerkenswert persönlichen Moment. SPD-Abgeordneter Ruppert Stüwe wollte von Nicole Nowak wissen, weshalb Bitcoin-Gewinne anders besteuert werden sollten als andere Kapitalerträge.
Nowak antwortete mit einem Verweis auf die gesetzliche Rente und die wachsende Notwendigkeit privater Altersvorsorge. Ihre Generation und die nachfolgenden müssten eigenverantwortlich Vermögen aufbauen. Ob mit ETFs, Gold oder Bitcoin, sollte jeder selbst entscheiden können. Als sie die zusätzliche steuerliche Belastung dieser privaten Vorsorge kritisierte, stockte sie kurz und beendete ihre Antwort mit einem einfachen Satz:
„Und das ist ja nicht gerecht.“
Ein persönlicher Moment in einer ansonsten von Steuerparagraphen geprägten Debatte. Und einer, der deutlich machte, warum Nowak das Thema überhaupt in den Bundestag getragen hatte.
Eine Petition, die eine größere Debatte ausgelöst hat
Nicole Nowak und ihre Mitstreiter haben mit ProHaltefrist etwas erreicht, das für eine Initiative aus der Bitcoin-Community bemerkenswert ist: Sie haben eine technische und steuerrechtliche Spezialfrage zu einer öffentlichen politischen Diskussion gemacht.
Nicht alle Abgeordneten teilen ihre Schlussfolgerungen. Die Grünen wollen die Haltefrist beispielsweise ebenfalls abschaffen, kritisieren aber den geplanten Wechsel zur pauschalen Kapitalertragsteuer. Auch aus der Union kamen kritische Fragen zur steuerrechtlichen Systematik.
Eine Entscheidung fiel bei der Anhörung nicht. Bereits am 14. Oktober soll sich das Bundeskabinett nach bisheriger Planung mit dem Gesetzentwurf befassen. Der eigentliche Erkenntnisgewinn dieses Montags reicht jedoch über Bitcoin hinaus: Wer die Steuerfreiheit einer Anlageklasse infrage stellt, muss erklären können, warum dieselben Regeln für andere Vermögenswerte nicht gelten sollen.
Aus der Bitcoin-Haltefrist ist damit eine Debatte über Gold, private Vermögensbildung und die regulatorische Zukunft digitaler Assets geworden. Und ausgelöst hat sie eine Bitcoin-Influencerin, die mit einer Petition und guten Argumenten den Weg ins Parlament gefunden hat.