style & design

Affenlaute gegenüber Schwarzem Kollegen? Verfassungsgericht bestätigt fristlose Kündigung

Affenlaute gegenüber Schwarzem Kollegen? Verfassungsgericht bestätigt fristlose Kündigung
Pixabay
Erschienen
Lesezeit1 Min · 193 Wörter

Rassismus ist keine Meinung. Sollte eigentlich allen klar sein, ist es aber leider nicht. Das zeigt jetzt auch eine arbeitsrechtliche Kündigung, die sogar das Bundesverfassungsgericht beschäftigte.

Was ist passiert?

Während einer Betriebsratssitzung hatte ein Mitglied gegenüber seinem Schwarzen Kollegen im Streit die Affenlaute „Ugah, Ugah“ gemacht. Der antwortete mit einem „Stricher“ und der Arbeitgeber mit einer außerordentlichen Kündigung des ersteren.

Dagegen ging der Gekündigte vor. Nachdem das Gericht für Arbeitssachen die Kündigung als rechtmäßig durchgewunken hatte, wollte er vors Bundesverfassungsgericht ziehen. Er pochte auf Meinungsfreiheit, man dürfe ihn nicht wegen einer mutmaßlich rassistischen Einstellung kündigen.

Und das Bundesverfassungsgericht?

Die Richter*innen in Karlsruhe nahmen die Beschwerde mangels hinreichender Begründung gar nicht erst an. Und selbst dann wäre der Kläger im Unrecht gewesen, sei in dem Fall seine Meinungsfreiheit nicht wichtiger als die Menschenwürde des Betroffenen und das Diskriminierungsverbot.

Was der Kläger getan hatte, sei laut der Richter*innen nicht nur „derb beleidigend“, sondern „fundamental herabwürdigend“. Die fristlose Kündigung sei verfassungsrechtlich also nicht beanstanden.

Was haben wir mal wieder gelernt? Rassismus ist keine Meinung.

Portrait Business Punk Redaktion

Business Punk Redaktion

Hier schreibt die Business-Punk-Redaktion. Mal er, mal sie, mal gar keiner. Ach und kauft unser Heft! Danke.