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AI Act der EU: „Knüppel zwischen die Beine“ für Startups oder Chance?

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Was steht auf dem Spiel?

Die EU hat KI-Systeme verboten, die „unannehmbare Risiken“ für Sicherheit, Gesundheit oder Grundrechte darstellen. Dazu gehören Programme, die nach sozialem Verhalten bewerten – Social Scoring lässt grüßen. Auch Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Schulen ist tabu. Gesichtserkennung im öffentlichen Raum? Grundsätzlich verboten, außer, die Polizei jagt Verbrecher.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Die Gesichtserkennung ist ein heißes Eisen. Sicherheitsbehörden dürfen sie nutzen, um Straftaten wie Menschenhandel oder Terrorismus aufzuklären. Die Diskussion darüber, wo die Grenze liegt, ist in vollem Gange. Unternehmen müssen nun den Grad des Risikos ihrer KI-Anwendungen bewerten. Je riskanter, desto stärker die Regulierung.

Regulierung trifft auf Kritik

Der AI Act ist das umfassendste Gesetzwerk zur KI-Regulierung weltweit. Doch mit der Größe kommen auch die Probleme. Bitkom bemängelt die fehlende Rechtssicherheit. Welche Anwendungen sind tatsächlich verboten? Die Unklarheit trägt das Risiko in die Unternehmen. Auch Apple zögert: „regulatorische Unsicherheiten“ führten dazu, dass neue iPhones vorerst ohne KI-Funktionen auf den Markt kommen.

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