Alkohol auf der Weihnachtsfeier: Diese Gefahren drohen
Arbeitsunfälle auf der Betriebsfeier: Wer haftet?
Wenn ein Mitarbeiter auf der Feier stürzt und sich verletzt, greift die betriebliche Unfallversicherung. Diese übernimmt die Behandlungskosten und schützt den Arbeitgeber vor Schadensersatzansprüchen. Schmerzensgeldforderungen sind ebenfalls ausgeschlossen. Sachschäden hingegen werden nicht übernommen, da hier meist ein Mitverschulden des Arbeitnehmers angenommen wird.
Trunkenheit am Steuer: Ein rechtliches Minenfeld
Der Heimweg nach der Feier kann schnell zum rechtlichen Albtraum werden. Ab einem Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille ist die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt, für Fahranfänger gilt die 0,0-Promille-Grenze. Besonders riskant wird es, wenn Dienstfahrzeuge im Spiel sind. Hier drohen nicht nur Schadensersatzforderungen, sondern auch arbeitsrechtliche Konsequenzen, mitunter die Kündigung.