AnlagePunk · Bareinzahlungen

Bargeld und Bürgergeld: Diese Einzahlungsfallen sollten Sie vermeiden

Unbelegte Bareinzahlungen können als Einkommen zählen
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Bürgergeld-Empfänger aufgepasst: Unbelegte Bareinzahlungen können als Einkommen zählen. Das Urteil des Landessozialgerichts zeigt die Risiken.

Bürgergeld – für viele eine lebenswichtige Unterstützung. Doch Vorsicht ist geboten! Wer Bargeld auf sein Konto einzahlt, sollte die Herkunft nachweisen können. Sonst drohen unangenehme Überraschungen. Ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg zeigt, wie schnell das schiefgehen kann.

Bareinzahlungen: Ein heißes Eisen

Bürgergeld-Empfänger müssen genau aufpassen, was auf ihrem Konto passiert. Denn jede Bareinzahlung kann als zusätzliches Einkommen gewertet werden. Das bedeutet, dass das Jobcenter diese Beträge auf den Bürgergeld-Anspruch anrechnen kann. Die Konsequenzen? Leistungskürzungen oder sogar Rückforderungen.

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