AnlagePunk · Bareinzahlungen

Bargeld und Bürgergeld: Diese Einzahlungsfallen sollten Sie vermeiden

Unbelegte Bareinzahlungen können als Einkommen zählen
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Ein besonders brisanter Fall betrifft ein polnisches Ehepaar, das seit Jahren Bürgergeld bezieht. „Merkur.de“ berichtet von diesem Fall. Die Frau arbeitet als Haushalts- und Bürohilfe, der Mann als Barmann. Beide gaben an, kein Barvermögen zu besitzen. Doch dann tauchten auf dem Konto des Mannes mehrere Bareinzahlungen auf. Die Herkunft? Unklar.

Gerichtsurteil: Beweislast liegt beim Empfänger

Das Landessozialgericht entschied, dass das Ehepaar die Herkunft der Gelder nicht überzeugend nachweisen konnte. Die Richter urteilten: „Die materielle Feststellungslast für das Vorliegen der Voraussetzungen des Leistungsanspruchs“ liegt beim Empfänger. Da die Angaben des Ehepaars nicht glaubhaft waren, mussten sie die zu viel gezahlten Leistungen zurückerstatten.

Eine wichtige Lektion für alle Bürgergeld-Bezieher: Belege sorgfältig aufbewahren und immer nachvollziehbar darlegen, woher das Geld stammt. Unklare Einzahlungen können schnell als „zufließendes Einkommen“ gewertet werden.

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