Brand & Brilliance Creator sind die neuen Medien. Aber kaum jemand kennt die Regeln.

Creator sind die neuen Medien. Aber kaum jemand kennt die Regeln.

Warum die Creator Economy lernen muss, zwischen Kritik, Verdacht und Vorverurteilung zu unterscheiden. Ein Kommentar von Adil Sbai.

Zwei Sätze hört man in der Social-Media-Branche bei schwierigen Themen viel zu selten: „Es kommt drauf an“ und: „Ich weiß es nicht.“ Nicht als Ausrede, sondern als kommunikative und manchmal auch juristische Mindesthygiene. Denn wer öffentlich schwere Vorwürfe gegen Menschen oder Unternehmen erhebt, bewegt sich nicht mehr nur im Raum von Meinung oder persönlicher Erfahrung. Er bewegt sich im Raum der Verdachtsberichterstattung. Genau hier zeigt sich ein strukturelles Problem: Viele Akteure in der Creator Economy haben ein feines Gespür für Reichweite und Dramaturgie. Aber ein erstaunlich schwaches Verständnis dafür, wann Kritik zur öffentlichen Verdächtigung wird.

Anmoderation als Vorentscheidung

Der Fall Sara Arslan vs. Enkime ist dafür ein gutes Beispiel. Im Baby got Business-Podcast vom 3. Juni (mit mittlerweile 70.000 Views allein auf YouTube) geht es um Ownership, Zugänge und Machtverhältnisse – am Beispiel des Podcastformats „Take me Späti“, das in kurzer Zeit zu einem der erfolgreichsten Deutschlands wurde. Der Ausgangspunkt der Kritik war zunächst sehr nachvollziehbar: Wenn ein Management einer Creatorin nach einem Bruch den Zugang zu gemeinsamen Podcast-hannels entzieht, ist das ein Vorgang, über den man öffentlich sprechen darf, wahrscheinlich sogar muss. Gerade weil hier grundsätzliche Fragen berührt werden: Wem gehört ein Format? Wer kontrolliert Zugänge? Was passiert mit gemeinsamen Projekten, wenn das Vertrauensverhältnis endet?

Schwieriger wurde es, als Arslan selbst aus dieser initial sehr berechtigten Kritik heraus öffentlich Vorwürfe Dritter zitierte, die deutlich schwerer wiegen. Sie sprach bereits zuvor in Social Media von Vorwürfen im Kontext von Rassismus, Sexismus und Betrug – öffentlich, ohne für Außenstehende klare Quellenlage und ohne saubere Trennung zwischen eigener Erfahrung, fremden Aussagen und belegbaren Tatsachen. Ob das als Druckmittel gedacht war oder aus Enttäuschung heraus geschah, ist schwer zu sagen und am Ende zweitrangig. Der kommunikative Schaden ist real. Für Enkime, für alle, die eigentlich an einer sauberen Aufklärung interessiert sein müssten und auch für Arslan selbst.

Genau an dieser Stelle wird die Rolle reichweitenstarker Branchenformate wie Baby Got Business relevant. Die Folge greift diese Vorwürfe nicht nur auf, sondern setzt früh einen schweren Rahmen: Es gehe, so Host Ann-Katrin Schmitz in der Anmoderation, um Vorwürfe wie Rassismus, Sexismus und Machtmissbrauch. Was zunächst nach Einordnung klingt, ist juristisch hochgradig heikel. Diese Begriffe sind keine Branchenfloskeln, sondern schwerwiegende Vorwürfe. Wer sie öffentlich mit einem namentlich erkennbaren Unternehmen verbindet, schuldet mehr als ein gutes Gespräch oder eine zugespitzte Moderation. Er braucht eine saubere Trennung zwischen belegten Tatsachen, Vorwürfen und ungeklärter Rechtslage.

Natürlich darf Sara Arslan ihre Perspektive schildern. Natürlich darf eine Podcasterin kritisch nachfragen. Aber zwischen „Sara beschreibt ihre Erfahrung mit einem Management“ und „ein Management steht öffentlich im Verdacht von Rassismus, Sexismus und Betrug“ liegt eine Grenze, die auf Social Media oft nicht gesehen wird. Teil des Problems: Plattformen belohnen keine Differenzierung, sondern aufmerksamkeitsstarke Hooks. Aus „die Vertragslage ist komplex“ wird „ausgesperrt aus dem eigenen Projekt“. Aus ungeklärten Vorwürfen Dritter werden „Beweise von über 24 Menschen“. Und aus einer streitigen Gegendarstellung wird schnell „Machtmissbrauch“.

Dabei wären gerade hier nüchterne Fragen entscheidend: Wem gehört ein Format? Wer hält Adminrechte? Welche Verträge gelten nach einer Kündigung weiter? Welche Vorwürfe sind wirklich belegt? Und welche Aussagen werden nur weitergegeben, ohne dass Außenstehende sie prüfen können? Das klingt pedantisch, ist aber genau der Unterschied zwischen Empörung und Erkenntnis.

Haltung ersetzt keine Beweisführung

Ann-Katrin Schmitz ist in dieser Entwicklung eine interessante Figur, gerade weil sie wie kaum eine andere für die Professionalisierung von Creator Relations und Social-Media-Kommunikation steht und zurecht für viele in unserer Branche ein Vorbild ist. Der Punkt ist deshalb nicht, sie zum eigentlichen Fall zu machen. Interessant ist vielmehr, dass sich selbst bei professionellen Branchenstimmen zeigt, wie schnell Haltung in Konflikten die nüchterne Prüfung überlagern kann, denn Haltung ersetzt keine Beweisführung.

Das zeigte sich bereits im Konflikt um Annemarie Börlind, dessen Eskalation im Januar sogar im SPIEGEL landete (Artikel vom 10. Januar: “Erst Bling-Bling, dann Beef”). Auch dort wurde die Debatte zunächst stark moralisch geführt: Es ging um Vertrauen, Authentizität und die Frage, wie eine Marke mit Kritik aus der Creator-Welt umgehen sollte. Bemerkenswert war dann, wie schnell sich die Dynamik drehte: Die Unternehmensseite reagierte konkret, öffentlich und auch juristisch – mit einer Unterlassungserklärung u.a. wegen des Vorwurfs eines Vertragsbruchs sowie unlauteren Wettbewerbs. Aus einem moralischen Angriff wurde für viele Beobachter ein Bumerang.

Nicht jede Empörung, die im ersten Moment anschlussfähig wirkt, trägt auch über den zweiten Blick hinaus. Und nicht jede Marke, die kritisiert wird, ist automatisch der stärkere oder unehrlichere Akteur. Das ist eine unbequeme Wahrheit für eine Branche, die sich gern über Haltung definiert.

Wolf vs. Sony: Ein Präzedenzfall mit massiven Auswirkungen für alle Creator

Noch deutlicher wurde dieses Muster im Konflikt zwischen Christian Wolf und Sony Music, über den der Business Punk als erstes berichtete (Reels, Rechte, Reputationsschaden & Mutmaßlich ist kein Freifahrtschein). Der Ausgangspunkt war legitim: Cafés, kleine Accounts, Creator, sogar Tierheime – was sich später als falsch herausstellte –, die wegen Musiknutzung auf Instagram abgemahnt werden. Ein brisantes Branchenthema mit einem scheinbar klaren David-gegen-Goliath-Narrativ.

Heikel wurde es, als aus Systemkritik Personalisierung wurde. Wolf erweiterte die Kritik an der Abmahnpraxis zunehmend um Vorwürfe gegen konkrete Personen und deren Motive. Damit kippte der Diskurs. Personenbezogene Vorwürfe aktivieren eine andere Logik. Dann geht es schnell um Unterlassung, Persönlichkeitsrechte und Reputationsschäden. Wer dann weiter eskaliert und bei juristischer Gegenwehr ankündigt nachzulegen, bewegt sich nicht mehr nur als Aufklärer im Markt, sondern wird selbst zum Akteur in einem öffentlichen Machtspiel.

Das Landgericht Berlin hat das im März 2026 konkret gemacht. Es erließ eine einstweilige Verfügung gegen Wolf – vollständig, wie Rechtsanwalt David Geßner auf LinkedIn berichtete und Wolf in einem eigenen Post selbst bestätigte. Der Kern der Begründung: Es fehlte an einem hinreichenden Mindestbestand an Beweistatsachen, und die Betroffenen wurden vor Veröffentlichung nicht ordnungsgemäß konfrontiert. Exakt die zwei Punkte, an denen Verdachtsberichterstattung typischerweise scheitert. Das macht den Fall zum bislang deutlichsten Präzedenzfall dafür, dass die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung nicht an der Grenze zum Creator-Content enden.

Reichweite verschiebt keine Rechtslage

Der entscheidende Unterschied liegt nicht zwischen „Sagen vs. Schweigen“, sondern „Aufklären vs. Zuspitzen“. Aufklärung sagt: Das ist der Sachverhalt. Das ist belegt. Das ist streitig. Das wissen wir nicht. Zuspitzung dient oft vor allem der Dramaturgie – oder einfach der steilen Hook am Anfang.

Warum Creator besonders anfällig für unsaubere Verdachtskommunikation sind, ist strukturell erklärbar. Sie sind keine klassischen Journalisten, wirken aber zunehmend wie Medien. Podcasts oder LinkedIn-Posts erreichen heute oft mehr Menschen als Fachredaktionen. Sie setzen Themen und bringen Unternehmen in Rechtfertigungszwang. Gleichzeitig fehlt das Handwerkszeug, das im Journalismus aus gutem Grund existiert. Einige Fehler kehren dabei immer wieder in den oben genannten Cases zurück.

  1. Screenshots werden mit Beweisen verwechselt: ein Indiz ist noch kein vollständiger Sachverhalt, erst recht nicht in Zeiten von KI-Manipulationen. 
  2. Mehrere ähnliche Erzählungen werden mit Wahrheit verwechselt: wenn sich 24 Menschen melden, ist das relevant, aber Relevanz ist kein Beweis; es macht einen Unterschied, ob Fehler fahrlässig oder systematisch entstanden sind. 
  3. Moralische Plausibilität wird mit juristischer Belastbarkeit verwechselt: nur weil eine Story emotional stimmig wirkt, ist sie nicht automatisch sauber belegt.

Verdachtsberichterstattung erlaubt es, über ungeklärte Vorgänge zu berichten. Aber nur unter Bedingungen: Es braucht ein öffentliches Interesse, einen Mindestbestand an Beweistatsachen, eine faire Anhörung der betroffenen Seite und eine Darstellung, die nicht so tut, als sei der Verdacht bereits bewiesen. Genau darin liegt der entscheidende Unterschied zwischen Kritik und Rufschädigung: nicht in der Schärfe der Kritik, sondern in der Sorgfalt ihrer Grundlage. Die Hürden dafür sind bewusst hoch und sehen folgendermaßen aus:

Ein häufiges Argument in Podcasts lautet: Ich lasse die Person ja nur erzählen. Aber das reicht nicht. Wer eine Person einlädt, schwere Vorwürfe gegen Dritte öffentlich zu schildern, trägt Mitverantwortung für das, was daraus entsteht. Anmoderation, Nachfragen, Thumbnails und Snippets sind Teil der Veröffentlichung.

Im Fall Enkime zeigt sich das konkret: Wenn schwere Vorwürfe bereits im Raum stehen und eine Moderatorin nicht nur fragt, sondern zusätzliche Motive anbietet – etwa ob Zugänge „zur Bestrafung verwehrt“ wurden –, verschiebt sich der Vorwurf weiter. Aus einem streitigen Sachverhalt wird eine Absicht. Und Absichten sind besonders schwer zu belegen. Noch problematischer wird es, wenn die Gegenseite in diesem Moment nicht gleichwertig sichtbar wird. Auch der größere Akteur hat Persönlichkeitsrechte. „Drei weiße Männer“ als CEOs (Zitat von Sara Arslan) sind nicht Freiwild, nur weil das Narrativ gut ins politische Zeitbild passt und – let’s face it – Klicks generiert.

Was die Branche braucht, sind keine Verbote, sondern Standards

Vorwürfe müssen als Vorwürfe gekennzeichnet werden: nicht „X hat betrogen“, sondern „gegen X wird der Vorwurf erhoben“. Die Gegenseite muss mit dem Kern der Vorwürfe konfrontiert werden. Entlastende Punkte gehören rein, auch wenn sie die Dramaturgie stören. Und zwischen System und Person muss sauber unterschieden werden: Eine Abmahnpraxis kann kritikwürdig sein, ohne dass einzelne Manager öffentlich moralisch angeklagt werden. Die Creator-Branche spricht seit Jahren über Professionalisierung. Meist meint sie damit Strukturen, Budgets und Reportings. Wirklich sichtbar wird Professionalisierung aber im Konflikt.

Alle drei Fälle – Enkime vs. Sara Arslan, Ann-Katrin Schmitz vs. Annemarie Börlind, Christian Wolf vs. Sony – erzählen dieselbe Geschichte: Die Creator Economy ist mächtig genug geworden, um reputative Realität zu schaffen. Aber sie ist noch nicht reif genug, diese Macht sauber zu handhaben. Verdachtsberichterstattung ist kein Hindernis für Aufklärung, sondern muss Voraussetzung sein. Sie zwingt dazu, genauer zu werden und schützt damit nicht nur die Beschuldigten, sondern auch die Glaubwürdigkeit derer, die Missstände wirklich sichtbar machen wollen. Die Creator Economy benötigt weniger moralische Soforturteile und mehr saubere Einordnung. Weniger „alle wissen doch, was gemeint ist“, mehr „was können wir wirklich belegen?“ Das klingt weniger aufregend und bringt vermutlich auch weniger Klicks. Aber genau darin läge eine große Chance, noch ernst genommen zu werden.

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Adil Sbai ist Kolumnist für Business Punk, Creator-Economy-Experte und Initiator des 9:16® Summit. Als CEO von WeCreate arbeitet er mit Marken, Plattformen und Creatorn an der Professionalisierung der Creator Economy.

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