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Briefwahl 2025: Was Wähler wissen müssen!

Briefwahl 2025: Alles, was Wähler wissen müssen
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Wählen aus dem Ausland

Für Deutsche im Ausland, die nicht in der Bundesrepublik gemeldet sind, gelten besondere Bestimmungen. Sie mussten bis spätestens zum 2. Februar schriftlich ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen. Die Bundeswahlleitung ergänzt: „Der Antrag ist gleichzeitig ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für die Briefwahl und kann bereits jetzt gestellt werden.“

Die Bundestagswahl 2025 bringt einige Herausforderungen mit sich, insbesondere für Briefwähler. Doch mit den richtigen Informationen und rechtzeitiger Planung kann jeder seine Stimme problemlos abgeben. Ob innerhalb Deutschlands oder aus dem Ausland – die Möglichkeiten sind vielfältig, und jeder Wähler kann seinen Teil zur Demokratie beitragen.

Quelle: Spiegel.de

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