Business & Beyond Corona-Hilfe-Rückforderung? Gerichte stellen sich auf die Seite der Betroffenen

Corona-Hilfe-Rückforderung? Gerichte stellen sich auf die Seite der Betroffenen

Immer mehr Verwaltungsgerichte sehen das offenbar genauso und erklären Rückforderungen von Corona-Soforthilfen für rechtswidrig. Mit klägerfreundlichen Urteilen stärken sie derzeit die Rechte von Unternehmern und kleinen Selbständigen, die während der Pandemie auf staatliche Hilfe angewiesen waren.

Drei Gerichte gehen beispielhaft vor: So hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster bereits 2023 in drei Fällen zu Gunsten derjenigen entschieden, die Hilfen erhalten hatten: ein Steuerberater, eine Inhaberin eines Kosmetikstudios und der Betreiber eines Schnellrestaurants. Sie hatten im Frühjahr 2020 jeweils 9000 Euro Soforthilfe bekommen. Einige Monate später verschickte das Land Schlussbescheide und forderte jeweils rund 7000 Euro zurück. Wegen des Zeitdrucks war es zu Formulierungsfehlern gekommen – und die hätten bei den Empfängern der Bescheide zu nachvollziehbaren, falschen Erwartungen geführt, urteilte jedoch das OVG und wies den Anspruch auf Rückforderungen ab. „Wenn etwas missverständlich formuliert ist, geht das zu Lasten des Landes“, sagte der Vorsitzende Richter Wolf Sarnighausen.

Auch das Verwaltungsgericht Stuttgart stellte sich in seinem Urteil vom 18. September 2024 auf die Seite der Antragstellerin, einer Friseurin aus Heidenheim. Die Landesbank in Baden-Württemberg hatte einen Teil der Soforthilfe zurückgefordert. Das Gericht erklärte die Rückforderung für unzulässig, weil die ursprünglichen Förderbedingungen missverständlich waren. Es sei für die Antragstellerin nicht erkennbar gewesen, dass die bewilligte Corona Soforthilfe allein zu dem Zweck gewährt wurde, einen Liquiditätsengpass zu verhindern.

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