Business & Beyond Sabotage am Stromnetz: Wer darf Drohnen abschießen?

Sabotage am Stromnetz: Wer darf Drohnen abschießen?

Nach Sabotageakten auf Umspannwerke streiten Politik und Betreiber, wer Drohnen abwehren darf: Der Staat oder private Konzerne selbst.

Ein Silvesterböller als Waffe gegen das Stromnetz: So simpel beschreiben Ermittler eine der Methoden, mit denen Unbekannte Anfang September Umspannwerke in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen angriffen. Nahe dem Kraftwerk Jänschwalde steuerten Täter selbstgebaute Flugkörper in Richtung Hochspannungsleitungen, um leitfähiges Material zu verteilen. In Bergheim bei Köln legten Unbekannte Kabel über eine Oberleitung und lösten einen Kurzschluss aus.

Ermittler fanden an beiden Tatorten Abschussvorrichtungen und Pyrotechnik, die offenbar schon länger installiert waren, wie die WirtschaftsWoche berichtet. Die Behörden gehen von verfassungsfeindlicher Sabotage aus. Wer dahintersteckt, bleibt offen, doch die Vorfälle haben eine Frage neu aufgeworfen: Wem gehört die Verantwortung für Anlagen, die weder Zaun noch Kamera allein schützen können.

Das Kritis-Dachgesetz löst die Frage nicht, es verschiebt sie

Der Bundestag hat mit dem neuen Kritis-Dachgesetz Betreiber kritischer Infrastruktur zu Risikoanalysen, Resilienzplänen und besserem physischen Schutz verpflichtet. Erfasst werden grundsätzlich Einrichtungen, die mehr als 500.000 Menschen versorgen, wobei Bundesländer zusätzliche Anlagen einstufen dürfen. Entscheidend ist eine Leerstelle: Aktive Drohnenabwehr bleibt laut Gesetz primär hoheitliche Aufgabe.

Der Brandenburger SPD-Innenpolitiker Erik Stohn bringt das Dilemma auf den Punkt: Wer eine Drohne abschießen dürfe, sei bislang Bundespolizei, Landespolizei oder in bestimmten Fällen der Bundeswehr vorbehalten, so Stohn gegenüber dem RBB-Inforadio, wie die WirtschaftsWoche dokumentiert. Private könnten hier nicht einfach agieren, Haftungsfragen seien ungeklärt.

Betreiber wollen selbst zuschlagen dürfen

Genau das stört Praktiker. NRW-Innenminister Herbert Reul fordert mehr Befugnisse für Betreiber, auch bei der Videoüberwachung rund um sensible Anlagen. Der Verband kommunaler Unternehmen verlangt staatliche Garantien und zusätzliche Drohnenabwehr-Rechte, um schneller reagieren zu können.

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