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Erreichbarkeit im Urlaub – Was gilt laut Gesetz?

Chef ruft im Urlaub an
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Erreichbarkeit: Muss man ans Telefon gehen?

Die Antwort ist simpel: Nein. Auch wenn der Chef anruft, besteht keine Pflicht, den Anruf anzunehmen, denn die Erholung steht im Vordergrund. Sollte dennoch ans Telefon gegangen werden und es kommt zu Arbeitsaufgaben, muss diese Zeit als Arbeitszeit angerechnet und bezahlt werden. Die verlorenen Urlaubstage sind nachzuholen.

Führungskräfte: Eine Sonderrolle?

Auch Führungskräfte sind vor ständigen Anrufen im Urlaub nicht gefeit. Trotz ihrer Verantwortung haben aber auch sie das Recht auf Erholung und Nichterreichbarkeit. Sollte der Chef dennoch auf Erreichbarkeit bestehen, gilt auch hier: Die Zeit muss als Arbeitszeit vergütet und der Urlaub nachgeholt werden.

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