Erreichbarkeit im Urlaub – Was gilt laut Gesetz?
Ausnahmen bestätigen die Regel
Nicht immer ist es so einfach. Einige Arbeitsverträge enthalten Klauseln, die eine gewisse Erreichbarkeit fordern. Solche Klauseln sind jedoch während des gesetzlichen Mindesturlaubs unzulässig. Anders sieht es bei zusätzlichen Urlaubstagen aus, die der Arbeitgeber über den gesetzlichen Anspruch hinaus gewährt: Hier kann eine Erreichbarkeit gefordert werden.
Rechtliche Konsequenzen bei Erreichbarkeit
Das Bundesurlaubsgesetz schützt Arbeitnehmer vor ständiger Erreichbarkeit. Sollte der Arbeitgeber dennoch Aufgaben während des Urlaubs zuteilen oder erwarten, dass nach dem Urlaub Ergebnisse vorliegen, die nur durch Arbeit im Urlaub erreicht werden können, gilt der Urlaub als nicht ordnungsgemäß gewährt und der Urlaubsanspruch bleibt bestehen.