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Fluggastrechte: Deine Waffen gegen Airlines bei Verspätung & Ausfall

Fluggastrechte: Deine Waffen gegen Airlines bei Verspätung & Ausfall
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Geplante EU-Reform: Drastische Einschnitte drohen

Die Pläne der EU-Kommission haben es in sich: Künftig sollen Entschädigungen erst ab einer Verspätung von fünf Stunden bei Kurzstrecken, neun Stunden bei Mittelstrecken und sogar zwölf Stunden bei Langstrecken außerhalb der EU fällig werden. Das würde die Rechte von Fluggästen massiv einschränken.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) schlägt Alarm: Würden diese Vorschläge umgesetzt, müssten Airlines rund 85 Prozent der bislang fälligen Entschädigungen nicht mehr zahlen. Auch der ADAC positioniert sich klar gegen die Pläne und fordert, das bisherige Schutzniveau für Reisende aufrechtzuerhalten.

„Für Passagiere ist bereits eine dreistündige Verspätung eine erhebliche Belastung“, betont der Automobilclub auf seiner Webseite. Der Verordnungsentwurf sei zudem völlig veraltet, da er aus dem Jahr 2013 stammt und zwölf Jahre EuGH-Rechtsprechung nicht berücksichtigt.

Digitale Durchsetzung: Neues Justizportal als Game-Changer

Einen Lichtblick gibt es dennoch: Das Bundesjustizministerium hat kürzlich ein Onlineportal für digitale Klagen zu Fluggastrechten eingerichtet. Die Plattform ermöglicht es Passagieren, mit wenigen Klicks zu prüfen, ob ein Entschädigungsanspruch besteht, und anschließend selbst eine digitale Klage zu erstellen.

An sieben deutschen Amtsgerichten in der Nähe größerer Flughäfen – Bremen, Düsseldorf, Königs Wusterhausen, Erding, Frankfurt am Main, Hamburg und Nürtingen – kann die Klage dann digital eingereicht werden. Voraussetzung ist allerdings ein Bürgerkonto „Mein Justizpostfach“, das über einen Online-Ausweis und eine Bund-ID eingerichtet werden kann.

Der geschäftsführende Bundesjustizminister Volker Wissing bezeichnet das Portal als „großen Schritt auf dem Weg zum digitalen Rechtstaat der Zukunft“. Die Erfahrungen mit der Plattform würden dabei helfen, „einen Rechtsstaat auf der Höhe der Zeit“ zu schaffen, „in dem viele Ansprüche einfach und digital durchgesetzt werden können“, wie die „tagesschau“ schreibt.

Streik, Unwetter & Co.: Wann gibt es keine Entschädigung?

Nicht immer müssen Airlines zahlen. Bei „außergewöhnlichen Umständen“ entfällt der Anspruch auf Entschädigung. Dazu zählen etwa Unwetter, politische Instabilität oder bestimmte Streikszenarien. Doch Vorsicht: Nicht jeder Streik befreit die Fluggesellschaft von ihrer Zahlungspflicht.

Besonders kompliziert wird es bei Streiks des Sicherheitspersonals am Flughafen. Da für die Sicherheitskontrollen die Bundespolizei zuständig ist, müssen mögliche Ansprüche gegenüber dem Staat geltend gemacht werden. Hier bleibt oft nur der Weg zu einem spezialisierten Anwalt oder Dienstleister.

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