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Krankheitsbedingte Kündigung: Mythos oder Realität?

Kündigung
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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Ein weiteres wichtiges Instrument ist das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Arbeitgeber sind verpflichtet, ein solches Verfahren durchzuführen, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist.

Das BEM ist ein offenes Gespräch, bei dem beide Parteien gemeinsam Lösungen suchen, um die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Der Arbeitgeber muss klären, „wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann“ (§ 167 Absatz 2 SGB IX). Wenn der Arbeitgeber dieses Verfahren nicht durchführt, bevor er kündigt, hat er im Fall eines Kündigungsschutzprozesses schlechte Karten. Der Arbeitnehmer hingegen ist nicht verpflichtet, an einem BEM-Gespräch teilzunehmen und kann das Angebot ohne Begründung ablehnen.

Chancen und Risiken bei krankheitsbedingter Kündigung

Kündigungen wegen Krankheit sind möglich, aber an strenge Regeln gebunden. In der Praxis kommen sie selten vor und sind oft rechtsunwirksam. Arbeitnehmer haben gute Chancen, sich gegen eine solche Kündigung zu wehren – und sollten dies auch tun. Wichtig ist, schnell zu handeln: Eine Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden, sonst gilt sie laut DGB als rechtswirksam.

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