AnlagePunk · GEZ-Befreiung

Rundfunkgebühren: Unter diesen Umständen ist man davon befreit

Rundfunkbeitrag
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Härtefälle: Wenn das Einkommen knapp über der Grenze liegt

Nicht vergessen werden sollten die sogenannten Härtefälle. Wenn das Einkommen nur geringfügig über der Bedarfsgrenze für Sozialleistungen liegt, kann ein Antrag auf Befreiung gestellt werden. Auch wer auf Sozialleistungen verzichtet, obwohl ein Anspruch bestünde, kann einen Härtefall geltend machen. Studierende, die kein BAföG erhalten, weil sie ein Zweitstudium absolvieren, haben ebenfalls Chancen auf eine Befreiung.

Wichtig: Eine Befreiung ist kein Selbstläufer. Der Antrag muss gestellt und genehmigt werden. Einfach nicht zu zahlen, ist keine Option.

Der Weg zur Befreiung: So geht’s

Wer sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen möchte, muss einen Antrag an den Beitragsservice stellen. Die nötigen Formulare sind online verfügbar oder bei Behörden wie dem Jobcenter oder BAföG-Amt zu finden. Wichtig ist, den Antrag vollständig auszufüllen und mit den erforderlichen Nachweisen einzureichen. Kopien der Dokumente genügen; Originale sollten nicht versandt werden.

Der Weg zur Befreiung mag bürokratisch erscheinen, doch für viele lohnt sich der Aufwand. Schließlich spart man bares Geld!

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