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Nach Firmenfeier gestürzt: Anspruch auf Unfallversicherung?

Anwalt Rechtsanwalt
picture alliance / dieKLEINERT | Niels Schroeder
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Aktualisiert
Lesezeit2 Min · 426 Wörter
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Was bedeutet das für Arbeitnehmer?

Dieses Urteil hat weitreichende Folgen für Arbeitnehmer. Es zeigt, dass der Versicherungsschutz nicht unbegrenzt gilt. Nach Ende einer offiziellen Firmenveranstaltung erlischt der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Wer also nach der Feier noch im Betrieb bleibt, sollte sich des Risikos bewusst sein.

Tipps für Arbeitnehmer

Um auf der sicheren Seite zu bleiben, sollten Arbeitnehmer nach Ende einer Betriebsfeier das Firmengelände verlassen. Wer dennoch bleibt, sollte sich bewusst sein, dass private Handlungen nicht mehr unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen. Eine Übernachtung im Betrieb kann somit zu einem erheblichen Risiko werden.

Auch Arbeitgeber sollten sich dieser Rechtslage bewusst sein. Es ist ratsam, klare Richtlinien für Betriebsfeiern aufzustellen und die Mitarbeiter über den Versicherungsschutz zu informieren. So können Missverständnisse und rechtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.

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