Nach Firmenfeier gestürzt: Anspruch auf Unfallversicherung?
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Vorsicht ist besser als Nachsicht
Das Urteil des Landessozialgerichts Stuttgart zeigt deutlich, dass nach Ende einer Betriebsfeier der Versicherungsschutz erlischt. Arbeitnehmer sollten sich dieser Tatsache bewusst sein und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen. Arbeitgeber sind gut beraten, ihre Mitarbeiter entsprechend zu informieren und klare Regeln für Betriebsfeiern aufzustellen.