Steuerfalle Bonus und Abfindung: So bleibt mehr vom Geld
Die Abfindung muss in der Steuererklärung angegeben werden. Alle notwendigen Informationen finden sich auf der Lohnsteuerbescheinigung. Sollte der Arbeitgeber die Fünftel-Regelung bereits angewendet haben, steht die Abfindung in Zeile zehn. Wurde sie nicht angewendet, findet sich der Betrag in Zeile 19.
Weitere Sparmöglichkeiten nach einer Abfindung
Neben der Fünftel-Regelung gibt es weitere Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken. Eine Möglichkeit ist, die Abfindung in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge umzuwandeln. Dadurch kann die Steuer auf die Abfindung reduziert oder sogar vermieden werden. Auch der Auszahlungszeitpunkt kann helfen: Endet das Arbeitsverhältnis zum Jahresende und die Abfindung wird im neuen Jahr ausgezahlt, kann der steuerfreie Grundfreibetrag genutzt werden.