AnlagePunk · Arbeitsrecht

Urlaubsgeld für alle? So klappt’s mit dem Extra-Bonus!

So klappt es mit dem Urlaubsgeld
Shutterstock
Erschienen
Lesezeit2 Min · 443 Wörter
Seite1 / 3

Urlaubsgeld ist kein gesetzlicher Anspruch, aber unter bestimmten Bedingungen kann es eingefordert werden. Erfahre, wie Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und betriebliche Übung das Urlaubsgeld sichern.

Urlaubsgeld – das klingt wie Musik in den Ohren vieler Arbeitnehmender. Ein Extra-Bonus, der den wohlverdienten Urlaub noch schöner macht. Doch die Frage, die sich viele stellen: Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld? Und wenn nicht, wie kann es trotzdem eingefordert werden? Hier gibt es die Antworten.

Kein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld

Erstmal die schlechte Nachricht: Ein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld existiert nicht, so „arbeitsrecht.de“. Das Urlaubsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers. Das bedeutet, dass es keine gesetzliche Verpflichtung gibt, diesen Bonus zu zahlen. Aber keine Panik, es gibt Möglichkeiten, wie das Urlaubsgeld trotzdem auf dem Konto landet.

Portrait Business Punk Redaktion

Business Punk Redaktion

Hier schreibt die Business-Punk-Redaktion. Mal er, mal sie, mal gar keiner. Ach und kauft unser Heft! Danke.