Urlaubsgeld für alle? So klappt’s mit dem Extra-Bonus!
Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
Ein Blick in den Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag kann sich lohnen. Oftmals sind dort Regelungen zu Sonderzahlungen wie dem Urlaubsgeld festgelegt. Auch Betriebsvereinbarungen können eine Quelle für solche Regelungen sein. Wenn das Urlaubsgeld in einem dieser Dokumente verankert ist, besteht ein Anspruch darauf.
Beispiel: Der Tarifvertrag
Stell dir vor, der Tarifvertrag in der Branche sieht vor, dass alle Mitarbeitenden ein Urlaubsgeld erhalten. In diesem Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese Zahlung zu leisten. Das Gleiche gilt für Betriebsvereinbarungen, die zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber ausgehandelt wurden.
Gleichbehandlungsgrundsatz
Der Gleichbehandlungsgrundsatz spielt eine wichtige Rolle. Wenn einige Mitarbeitende Urlaubsgeld erhalten, müssen auch alle anderen diese Sonderzahlung bekommen, so „arbeitsvertrag.org“. Es sei denn, es gibt gerechtfertigte Gründe, warum bestimmte Mitarbeitende ausgeschlossen werden.
Beispiel: Mindestbetriebszugehörigkeit
Ein gerechtfertigter Grund könnte eine Mindestbetriebszugehörigkeit sein. Wenn das Urlaubsgeld an eine bestimmte Dauer der Betriebszugehörigkeit gekoppelt ist, und ein Mitarbeitender diese noch nicht erreicht hat, kann der Arbeitgeber die Zahlung verweigern. Aber ohne solche klaren und gerechtfertigten Gründe, muss der Arbeitgeber alle gleich behandeln.