Productivity & New Work Die EU-Kommission hat gerade eine Rekordstrafe gegen Google verhängt

Die EU-Kommission hat gerade eine Rekordstrafe gegen Google verhängt

Google, beziehungsweise der Mutterkonzern Alphabet, soll ordentlich Geld hinblättern: 4,3 Mrd. Euro Strafe hat die EU-Kommission gegen das Unternehmen verhängt, die bisher höchste Kartellstrafe gegen ein einzelnes Unternehmen.

Warum?

Wie das bei Kartellstrafen so ist, werden diese verhängt, wenn ein Unternehmen seine Machtposition ausnutzt und damit dem Wettbewerb schadet. Und das hätte Google mit dem Betriebssystem Android getan. Mobilfunkanbietern und Smartphone-Herstellern seien jahrelang illegale Beschränkungen auferlegt worden, wenn diese etwa den Play Store vorinstallieren wollten. So sei etwa der Browser Google Chrome mitgeliefert worden mit der vertraglichen Auflage, keine anderen Browser wie zum Beispiel Firefox auf den Geräten anzubieten. Kurz: Nur Google Chrome, sonst ist die Play-Store-Lizenz weg.

Und Google?

Sieht die ganze Sache natürlich anders. Wettbewerbsbehinderung? Im Gegenteil, Google hätte ihn sogar verstärkt. „Android hat mehr Auswahl für alle ermöglicht, nicht weniger“, sagte ein Sprecher im Wallstreet Journal. Außerdem sei es falsch, dass der Konzern Herstellern das Installieren anderer Apps untersagt hätte. Und: Nutzer könnten bestimmte Apps über den Playstore doch einfach nachinstallieren.

Nur passiert das eben nicht oft, sagt EU-Wettbewerbskommissarin Margarethe Vestager. 95 Prozent aller Android-User würden nämlich Google Search nutzen. Nun könnte man argumentieren, bester Dienst ist eben bester Dienst. Nur zeigt die Tatsache, dass Windows-Mobilgerätetnutzer zu 75 Prozent Microsofts vorinstallierte Suchmaschine Bing nutzen, dass das für User nicht unbedingt eine Rolle spielt.

Und jetzt?

Google will die Entscheidung anfechten. Die EU-Kommission will, dass Google die Summe zahlt und innerhalb von 90 Tagen die illegale Geschäftspraxis einstellt. Ansonsten würden weitere Strafen in Höhe von 5 Prozent des globalen täglichen Umsatzes fällig.

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