Ablage FAQ zum Arbeitsrecht: Zehn Fragen zum Urlaub – Teil 2

FAQ zum Arbeitsrecht: Zehn Fragen zum Urlaub – Teil 2

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Verschwiegenheitsklausel und Urlaubsanspruchsberechnung: Das Arbeitsrecht in Deutschland sieht auf den ersten Blick viel komplizierter aus, als es eigentlich ist. Damit auch Normalsterbliche in Zukunft verstehen, was sie bei der Arbeit dürfen, können, müssen, sollen und was nicht, fragen wir Expert*innen, was hinter den gängigen Mythen steckt.

Unsere Fragen zum Urlaub hat diesmal Beate Schoknecht beantwortet. Die Fachanwältin für Arbeitsrecht gibt darüber Auskunft, ob man während des Urlaubs als Freelancer für andere tätig werden darf und ob der Chef den Urlaub einfach so canceln kann, wenn ein wichtiges Projekt ansteht. Weil es so viele offene Fragen zum Urlaub gibt, haben wir das FAQ diesmal zweigeteilt. Das ist Teil 2. Teil 1 findet ihr hier.

Mein Chef lehnt meinen Urlaubswunsch ab. Darf er das?

Hier hilft das Bundesurlaubsgesetz weiter. Das besagt unter anderem, dass bei der zeitlichen Festsetzung des Urlaubes die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind. Der Urlaub ist also so zu gewähren, wie der Arbeitnehmer ihn beantragt. Es gibt aber zwei Ausnahmen. Der Arbeitgeber darf den Urlaub ablehnen, wenn dringende betriebliche Belange entgegenstehen oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen. Dringende betriebliche Belange sind zum Beispiel personelle Engpässe in Saisonbetrieben oder ein spontaner Anstieg von Aufträgen. Oft ist es dann in der Praxis so, dass bei planbaren Situationen Arbeitgeber Urlaubssperren für bestimmte Zeiten verhängen. Vorrangige Urlaubswünsche anderer sind gegeben, wenn andere Arbeitnehmer*innen an Schulferien oder Schließzeiten von Kindergärten gebunden sind. Hier darf der Urlaub von Arbeitnehmer*innen ohne Kinder verweigert werden mit dem Argument, dass während der Ferien nur die Kolleg*innen Urlaub bekommen, die tatsächlich an die Schulferien gebunden sind.

Mein Vertrag läuft aus, aber viele Urlaubstage sind noch offen, die ich gar nicht mehr alle nehmen kann. Kann ich einfordern, dass sie mir ausbezahlt werden?

Ja. Wenn der Urlaub nicht bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingebracht werden kann, ist er abzugelten.

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