Random & Fun Schildkröten feiern: Verbot von Einwegplastik kommt 2021

Schildkröten feiern: Verbot von Einwegplastik kommt 2021

Leute, ihr müsst stark sein: In Zukunft wird es keine Luftballonstäbe aus Plastik mehr geben. Die EU hatte es bereits beschlossen, nun setzt der Deutsche Bundestag die Vorgabe um: Gestern wurde entschieden, dass ab dem 3. Juli 2021 alle Einwegprodukte aus Plastik aus den Läden verschwinden müssen. Nach diesem Stichtag ist nur noch der Verkauf von Lagerbeständen erlaubt.

Als „Einwegkunststoffartikel“ gelten Produkte, die ganz oder teilweise aus Plastik hergestellt werden und in der Regel nur für den einmaligen oder kurzzeitigen Gebrauch bestimmt sind. Dazu gehören Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Plastik, außerdem Becher und Behälter für Essen aus Styropor.

Berichten zufolge sind mehr als 40 Prozent der Abfälle in öffentlichen Mülleimern, auf Straßen oder in Grünanlagen Produkte aus Einwegplastik oder Verpackungen. Alleine in Deutschland sollen jährlich rund 40 Milliarden Plastik-Trinkhalme verbraucht werden. Am Ende landet das Plastik oft an den Stränden oder im Meer, wo viele Meeresbewohner daran zugrunde gehen.

Alternativen zu Einwegplastik gibt es zunehmend

Handel und Gastronomie bieten immer mehr Trinkhalme aus Glas, Metall oder auch aus essbaren Materialien wie Makkaroni an. Mehrweg-Kaffeebecher lösen Coffee-to-go Becher ab. Und auch Unternehmen wie Frosta haben sich nicht erst seit gestern selbst dazu verpflichet, ihre Produkte in umweltfreundlichen Verpackungen anzubieten. Wir finden, Daumen hoch!

Trotzdem ist nicht jede Plastik-Alternative uneingeschränkt empfehlenswert: Die Herstellung von Produkten aus Pappe ist wasserintensiv, Becher aus Bambus können Schadstoffe abgeben.

Hersteller sollen mehr Verantwortung übernehmen

Neben dem Verbot von Einwegplastik werden von der Regierung auch weitere Regelungen zur Abfallvermeidung und für mehr Recycling eingeführt. Eine Obhutspflicht für Produktverantwortliche soll zum Beispiel künftig dafür sorgen, dass Waren, die von den Verbraucher*innen zurückgeschickt wurden, nicht mehr aus wirtschaftlichen Gründen vernichtet werden dürfen.

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