Green & Sustainability „Das ist doch der Wahnsinn“: Behörde verlangt Hörfassung der Rückbaupläne für Kernkraftwerk Brokdorf

„Das ist doch der Wahnsinn“: Behörde verlangt Hörfassung der Rückbaupläne für Kernkraftwerk Brokdorf

Gut gemeint, aber in der Praxis fast nicht zu machen: Der Energiekonzern Eon muss beim Umweltministerium in Schleswig-Holstein detaillierte Unterlagen zum Abriss seines Atommeilers in einer hörbaren Fassung einreichen. Sehbehinderten Menschen soll so ein Zugang zu den Plänen ermöglicht werden. 

Der Chef des Energiekonzerns Eon Leonhard Birnbaum ist Deutscher mit italienischem Blut, was zur Folge hat, dass er seine Meinung egal ob sie jemandem gefällt oder nicht, gern öffentlich und wortgewaltig auf den Punkt bringt. Getan hat er das jetzt wieder in einem Interview, in dem es vorrangig um Gas- und Strompreise ging, die zum Ärger derjenigen, die tatsächlich heizen und das Licht anmachen wollen, dieses Jahr wieder steigen werden. Auslöser dafür ist so einiges, unter anderem schlägt sich laut Birnbaum auch eine überbordende Bürokratie in höheren Preisen nieder. Gefragt, was er konkret meine, sagte Birnbaum: „Heute müssen wir Antragsunterlagen auch barrierefrei einreichen. Wir müssen zahlreiche Ordner nicht nur in Papierform bei den Behörden abliefern, wir müssen die Inhalte auch noch zusammengefasst als Podcast bereitstellen.“ Eine solche Bürokratie, so rief er temperamentvoll aus, sei „doch der Wahnsinn“.

Antragsunterlagen per Podcast? Auf Nachfrage, was Birnbaum da gemeint habe, verweist ein Eon-Sprecher auf den hohen Norden: In Schleswig-Holstein, genauer gesagt vom dortigen Umweltministerium, sei der Konzern mit der Aufforderung konfrontiert worden, Unterlagen zum Rückbau des Atomkraftwerks Brokdorf in einer hörbaren Fassung einzureichen. Der Aufwand, solche mehrere 100 Seiten umfassenden Beschreibungen und Ingenieurszeichnungen so zu gestalten, dass sie als Hörfassung verständlich werden, dürfte selbst für einen Konzern wie Eon beträchtlich sein.

Hinter dieser Anforderung aus Schleswig-Holstein steckt wie so oft eine Idee, die gut gemeint ist und damit in der Praxis das Gegenteil bewirkt. Die „Barrierefreiheit“, die Birnbaum anspricht, bezieht sich aufs Digitale. Der Gesetzgeber definiert sie etwa so: Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen, egal ob mit oder ohne Einschränkungen, ohne Hilfe anderer Personen das Internet nutzen können. Aktuell gibt es in Deutschland die „Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung 2.0“, die vorgibt, wie Internetseiten barrierefrei umgesetzt werden müssen. Grundlage der Verordnung ist das Behindertengleichstellungsgesetz. Videos müssen deswegen mit Untertiteln ausgespielt werden – für Taube. Und Texte müssen eben auch von einem automatischen Screanreader vorlesbar und verständlich sein – für Blinde. Die Verordnung galt lange nur für öffentliche Stellen. Die Privatwirtschaft blieb außen vor.

Die EU hat das als Problem erkannt und mit dem „European Accessibility Act“ eine zusätzliche Verordnung auf den Weg gebracht, die das beheben soll. Deutschland hat deswegen das „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ beschlossen, das nächstes Jahr in Kraft tritt. Es sieht vor, dass alle Informationen „über mehr als einen sensorischen Kanal bereitgestellt“ werden müssen. Also müssen Texte zum Beispiel hörbar werden – Aufwand und Nutzen sind angesichts des guten Willens dabei offenbar in den Hintergrund getreten. Richtlinien und Verordnungen regeln jedes kleinste Detail. Im Regelwerk relevant seien „die ersten 75 Seiten ohne die beiden Anhänge A und B“, heißt es zum Beispiel in einem Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik Markus Richter (CDU) an die Länder.

Die schwarz-grüne Landesregierung von Schleswig-Holstein unter dem CDU-Ministerpräsidenten Daniel Günther und dem grünen Umweltminister Tobias Goldschmidt nimmt diese Anordnung nun wörtlich. Ein Sprecher des Umweltministeriums bestätigte, dass für jene Unterlagen, die im Zuge des Genehmigungsverfahren zu Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf öffentlich ausgelegt werden sollen, „eine barrierefreie Version“ angefordert worden sei. Birnbaums Bezeichnung „Podcast“ wollte der Sprecher aber nicht übernehmen. Die zentrale Frage – nämlich wie häufig das so von Eon mit Aufwand, Mühe und Kosten hergestellte Dokument denn abgehört werde – ließ er unbeantwortet: Datenschutz. Das lasse sich „ohne Eingriff in die Privatsphäre der Nutzenden“ nicht ermitteln.

Das könnte dich auch interessieren

Im Interview: Götz Stamm, Geschäftsführer von Sigel Green & Sustainability
Im Interview: Götz Stamm, Geschäftsführer von Sigel
Dänemark setzt Zeichen für Umweltschutz: Ökosteuer auf Flugreisen ab 2025 Green & Sustainability
Dänemark setzt Zeichen für Umweltschutz: Ökosteuer auf Flugreisen ab 2025
Die Zukunft des Fleischkonsums: Wird Laborfleisch bald alltagstauglich? Green & Sustainability
Die Zukunft des Fleischkonsums: Wird Laborfleisch bald alltagstauglich?
»Russian warship, go fuck yourself« Green & Sustainability
»Russian warship, go fuck yourself«
vGreens und die Zukunft der Lebensmittelbranche Green & Sustainability
vGreens und die Zukunft der Lebensmittelbranche