Life & Style Neues Abstammungsgesetz für mehr Gleichberechtigung lesbischer Paare

Neues Abstammungsgesetz für mehr Gleichberechtigung lesbischer Paare

Kinder kriegen ist für Regenbogenfamilien kein Leichtes. Doch auch nach Erfüllung des Kinderwunsches ist das Elternsein nicht einfach. Denn anders als bei Mann und Frau wird bei lesbischen Paaren das zweite Elternteil nicht durch die Geburt zur anerkannten Mutter – stattdessen braucht es aufwendige Adoptionsverfahren. Genau das soll sich nun ändern.

Schon lange wird sie gefordert: eine Reform des veralteten Abstammungsgesetztes. Denn die aktuellen Regelungen für die Elternschaft bedeuten für homosexuelle Paare nicht nur hohe bürokratische Hürden, sondern vor allem fehlende Gleichberechtigung. Deshalb hat Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann nun Vorschläge zur Modernisierung des geltenden Rechts für Familien vorgelegt. Dass das bitter nötig ist, das sieht auch er: “Unser Familienrecht hinkt dieser Realität hinterher. Den Preis dafür zahlen Eltern und Kinder: Vielen macht das Familienrecht das Leben unnötig schwer.”

Ein großer Schritt für lesbische Paare

Doch worum geht es bei den Vorschlägen zum neuen Abstammungsgesetz? Bisher sieht das Gesetz so aus, dass die Frau, die ein Kind zur Welt bringt, automatisch zu seiner Mutter wird. Der Mann, der mit der Mutter verheiratet ist, wird durch die Geburt offiziell zum Vater. Doch was, wenn es nicht Frau und Mann sind, die das Kind bekommen, sondern Frau und Frau? Bislang wurde die gebärende Frau in einer lesbischen Ehe zwar analog zu heterosexuellen Paaren zur rechtlichen Mutter des Kindes, ihre Partnerin allerdings nicht – sie musste das Kind adoptieren. Ein Prozess, der mit einem immensen rechtlichen Aufwand einhergeht.

Das neue Abstammungsgesetz soll hier nun Abhilfe schaffen, indem die Ehefrau automatisch zur zweiten Mutter des Kindes wird. Ist das Paar nicht verheiratet, dann soll die Partnerin die Mutterschaft rechtlich anerkennen lassen können, genauso, wie es bei unverheirateten heterosexuellen Paaren der Fall ist.

Mehr Gleichberechtigung, aber nicht für alle

Doch was ein toller neuer Schritt für gleichgeschlechtliche Paare werden könnte, hilft in schwulen Partnerschaften auch nicht weiter. Denn hier bleibt es bei den bisherigen Grundsätzen: Die Frau, die das Kind zur Welt bringt, wird zu seiner Mutter. Und da zugleich das Zwei-Eltern-Prinzip gilt und auch weiterhin geltend bleiben soll, können nicht zwei Männer für dasselbe Kind die Vaterschaft übernehmen. Für schwule Paare sieht es also in naher Zukunft weiterhin so aus, dass nicht beide Partner auch die Väter des Kindes sein können.

Elternschaftsvereinbarungen für private Samenspenden

Weiterhin ist im Rahmen der neuen Vorschläge von Buschmann geplant, sogenannte Elternschaftsvereinbarungen einzuführen. Dabei handelt es sich um Abkommen, bei denen im Vorfeld der Geburt festgelegt werden kann, wer neben der Frau, die das Kind zur Welt bringt, als Elternteil anerkannt wird. Solche Vereinbarungen können besonders relevant sein, wenn es um private Samenspenden geht. In diesen Fällen ist bereits vor der Zeugung des Kindes klar, dass der Samenspender keine Verantwortung für das Kind übernehmen möchte und diese direkt an den Partner oder die Partnerin der Mutter abtreten will. Durch eine Elternschaftsvereinbarung sollen in solchen Situationen frühzeitig klare Verhältnisse geschaffen werden.

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