Leadership & Karriere Gastbeitrag: Wie sich Unternehmen gegen Ghosting wappnen können

Gastbeitrag: Wie sich Unternehmen gegen Ghosting wappnen können

Von Colm O´Cuinnean, Geschäftsführer EMEA bei Greenhouse, einem US-Unternehmen für Personalsoftware

Ein Phänomen, dass durch Online-Dating bekannt wurde, verbreitet sich jetzt auch zunehmend in der Arbeitswelt. Die Rede ist von Ghosting. Im Kern geht es darum, unangekündigt und vor allem ohne Erklärung aus einer Beziehung zu verschwinden – sei es im beruflichen oder privaten Kontext. Woher kommt dieser neue Trend und wie können sich Unternehmen dagegen wappnen?

In den USA haben gemäß Jobportal Indeed rund 80 Prozent der Unternehmen angegeben, bereits von einem Bewerber oder einer Bewerberin geghostet worden zu sein. Dabei haben die Kandidat:innen nach anfänglichen Gesprächen im Bewerbungsprozess oder auch im Prozess der Vertragsunterzeichnung urplötzlich nichts mehr von sich hören lassen.

Die angegebenen Gründe variieren dabei von „Ich habe ein anderes Angebot von einer anderen Firma erhalten“ über „Ich habe festgestellt, dass es doch nicht der richtige Job für mich ist” bis hin zu „Das angebotene Gehalt war zu niedrig”. Alles sicherlich valide Argumente, sich gegen einen Job zu entscheiden, aber nicht dafür, nichts mehr von sich hören zu lassen.

Nun könnte man annehmen, dass dieses Phänomen höchstens von Bewerber:innen ausgeht. Doch auch Unternehmen ghosten Kandidaten:innen.

Wie der Greenhouse Candidate Experience Report unter rund 1.500 Arbeitnehmer:innen in UK, Irland, Deutschland und den USA jetzt belegt, wurden rund 75 Prozent der Befragten während der Jobsuche schon mal durch ein Unternehmen geghostet. Und auch für den deutschen Markt zeichnet sich ein ähnliches Bild ab. 69 Prozent der Befragten in Deutschland gaben an, dass der Kontakt seitens des Unternehmens innerhalb eines Bewerbungsprozesses schon einmal ohne Erklärung abgebrochen wurde.

Das Ghosting weitreichende Folgen haben kann, zeigen die Ergebnisse ebenfalls. Fast 61 Prozent der global Befragten gaben an, bei einer erneuten Jobsuche die Unternehmen in Betracht zu ziehen, von denen sie im Rahmen eines vorangegangenen Bewerbungsprozesse Feedback erhalten haben – auch wenn es sich dabei um eine Absage gehandelt hat. 

Damit kommen wirksamen Strategien gegen Ghosting im Prozess des Bewerbungsmanagements auf Seiten des Unternehmens eine entscheidende Rolle zu.

Hier sind fünf Aspekte, die Unternehmen dazu verhelfen den Bewerbungsprozess für Kandidat:innen zu einem positiven Erlebnis zu machen und als Unternehmen nicht in die Ghosting-Falle zu tappen:

Rückmeldung geben

So banal wie es klingt, so wenig wird es umgesetzt. Und auch der Candidate Experience Report belegt, dass sich 61 Prozent der Befragten in Deutschland eine grundsätzliche Rückmeldung von Seiten des Unternehmens wünschen würden. Und auch die Zeitspanne, in der die Rückmeldung gegeben wird, spielt eine Rolle. Denn wenn zu viel Zeit zwischen einem Bewerbungsgespräch und einer Rückmeldung ins Land geht, können Bewerber:innen annehmen, dass sie nicht interessant sind.

Der optimale Zeitraum für eine Rückmeldung liegt laut den Umfrageteilnehmer:innen bei etwa einer Woche. Dann muss jedoch keine finale Entscheidung kommuniziert werden. Auch die Information, dass der Prozess noch ein wenig Zeit in Anspruch nimmt, stellt eine wertvolle Aufrechterhaltung der Kommunikation zwischen Bewerber:innen und Unternehmen dar.

Vier weitere Tipps auf der nächsten Seite.

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