Betriebsrente-Auszahlung: 4.300 Euro Strafe für falschen Monat
Wer die Betriebsrente sofort bei Rentenbeginn auszahlen lässt, zahlt oft Tausende Euro zu viel Steuern. Ein simpler Termin-Trick spart bares Geld, wenn Beschäftigte rechtzeitig handeln.
Wer jahrzehntelang in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlt, will am Ende nicht durch einen simplen Formfehler Tausende Euro an den Fiskus verschenken. Genau das passiert aber regelmäßig, wenn die Kapitalauszahlung exakt zum Rentenbeginn fällt statt einen Monat später.
Der Unterschied liegt laut Focus bei einem Rechenbeispiel über 50.000 Euro Auszahlungssumme bei rund 4.300 Euro Mehrbelastung, allein durch den falschen Zeitpunkt.
Die 4.300-Euro-Falle
Seit 2005 gilt für neu geförderte bAV-Verträge grundsätzlich die nachgelagerte Besteuerung: Steuerlich begünstigte Beiträge bleiben in der Ansparphase weitgehend steuerfrei, die Auszahlung wird dafür voll besteuert. Bei Verträgen aus den Jahren 2005 bis 2011 ist die Auszahlung frühestens ab 60 Jahren möglich, bei späteren Zusagen ab 62 Jahren. Problematisch wird es, wenn die Auszahlung noch während des laufenden Arbeitslebens erfolgt, denn dann addiert sich die Kapitalsumme zum bestehenden Gehalt und landet komplett im zu versteuernden Einkommen des Zuflussjahres. Im Rechenbeispiel von Focus liegt das sonstige zu versteuernde Einkommen im Auszahlungsjahr bei 50.000 Euro, in der Rentenphase dagegen nur bei 25.000 Euro. Die Gesamtsteuerlast bei Einzelveranlagung beträgt im Arbeitsleben etwa 18.400 Euro, in der Rente nur rund 14.100 Euro. Das entspricht einer um 30 Prozent höheren Steuerlast vor Renteneintritt, trotz greifender Fünftelregelung.
Besteht dagegen ein Wahlrecht zwischen Einmalzahlung und Rente, greift die Fünftelregelung laut Focus in der Regel nicht, dann kommen noch einmal mehrere hundert Euro obendrauf. Laut Focus wächst die Mehrbelastung tendenziell an, je höher das Bruttogehalt und je größer die Auszahlungssumme ausfällt, wie stark hängt aber von der individuellen Steuerprogression ab. Wer viel verdient und viel in die bAV eingezahlt hat, kann relativ gesehen am meisten verlieren, wenn der Zeitpunkt falsch gewählt wird. Verschärfend kommt hinzu, dass sich der gesetzliche Rentenbeginn in den kommenden Jahren weiter nach hinten verschiebt. Wer länger arbeiten muss, verlängert damit automatisch auch die Phase, in der eine vorzeitige bAV-Auszahlung mit vollem Arbeitseinkommen kollidiert. Nur wer das Kapital bewusst für einen anderen Zweck vorzieht, etwa für eine größere Anschaffung oder eine Immobilienfinanzierung, nimmt laut Focus die Mehrbelastung womöglich bewusst in Kauf.
Der Januar-Trick
Die Fünftelregelung senkt die Steuerlast, indem zunächst nur ein Fünftel der Auszahlungssumme, hier also 10.000 Euro statt 50.000 Euro, zur Ermittlung des Steuersatzes herangezogen und die Differenz anschließend verfünffacht wird. So wird am Ende die komplette Auszahlung zu einem ermäßigten Steuersatz versteuert, statt zum ohnehin meist hohen Spitzensteuersatz. Wer trotzdem im Monat des Renteneintritts auszahlen lässt, kombiniert diesen Steuervorteil dennoch mit zwölf vollen Monatsgehältern desselben Kalenderjahres, denn bis zum Auszahlungsmonat ist in der Regel bereits fast das komplette Jahresgehalt geflossen.