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Betriebsrente-Auszahlung: 4.300 Euro Strafe für falschen Monat

Ab Juli 2026 wird das Bürgergeld zur Grundsicherung – mit drastischen Folgen für ETF-Sparer.
Shutterstock Ab Juli 2026 wird das Bürgergeld zur Grundsicherung – mit drastischen Folgen für ETF-Sparer.
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Sinnvoller ist laut Focus der 1. Januar des Folgejahres als Auszahlungstermin. Denn im ersten kompletten Rentenjahr sinkt das reguläre Einkommen meist deutlich, wodurch die Kapitalauszahlung auf eine niedrigere Ausgangsbasis trifft und insgesamt milder besteuert wird. Nach Beobachtung von Focus weisen Versicherer nicht immer von sich aus auf diese Option hin, weder im Vertrag noch in der Auszahlungsankündigung wenige Monate vor Vertragsende, das kann aber je nach Anbieter variieren. Der Termin muss aktiv beantragt werden, sonst läuft die Auszahlung automatisch zum ursprünglich vereinbarten Datum.

Handeln vor dem Antrag

Wer den Auszahlungstermin verschieben will, muss das laut Focus rechtzeitig tun, in der Regel bis zu sechs Monate vor dem ursprünglich vereinbarten Termin. Versicherung und Finanzamt akzeptieren diese Verschiebung dabei in aller Regel. Bei einem noch laufenden Arbeitsverhältnis läuft die Änderung über den Arbeitgeber, bei privat fortgeführten oder aus einem früheren Job übernommenen Verträgen direkt über die Versicherung.

Ist das Geld erst einmal ausgezahlt oder weist erst der Steuerberater nachträglich auf die hohe Einkommenssumme hin, lässt sich nichts mehr korrigieren. Für Mittelständler mit vielen Beschäftigten kurz vor der Rente ist das mehr als eine private Fußnote. Personalabteilungen, die diesen Steuereffekt kennen und kommunizieren, können ihren Belegschaften real Geld sparen helfen, ganz ohne zusätzliche Unternehmenskosten. Am Ende entscheidet damit nicht allein die Vertragssumme über den tatsächlichen Auszahlungsbetrag, sondern maßgeblich auch der gewählte Zeitpunkt.

Business Punk Check

Der Staat verschiebt den gesetzlichen Renteneintritt laufend nach hinten, gleichzeitig bleibt die steuerliche Fallhöhe bei falsch getimten bAV-Auszahlungen unverändert hoch. Das trifft ausgerechnet jene Beschäftigten hart, die ohnehin länger arbeiten müssen und ihre Betriebsrente am liebsten sofort sehen wollen. Wer als Personalverantwortlicher oder Arbeitnehmer den Auszahlungstermin nicht aktiv steuert, verschenkt bares Geld an den Fiskus, ohne es zu merken. Die Entscheidung, ob ein Antrag auf Verschiebung sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab, Vertrag, Einkommen und Wahlrecht zwischen Rente und Kapitalzahlung sollten vor jedem Auszahlungstermin geprüft werden.

Auf einen Blick

  • Eine Betriebsrenten-Auszahlung vor dem Rentenbeginn kann laut Focus zu rund 4.300 Euro Mehrsteuer führen, in einem Beispiel mit 50.000 Euro Auszahlungssumme.
  • Die Gesamtsteuerlast liegt bei Einzelveranlagung im Arbeitsleben bei etwa 18.400 Euro gegenüber rund 14.100 Euro in der Rentenphase.
  • Besteht ein Wahlrecht zwischen Einmalzahlung und Rente, greift die Fünftelregelung laut Focus in der Regel nicht und es entstehen weitere mehrere hundert Euro Zusatzbelastung.
  • Eine Verschiebung des Auszahlungstermins auf den 1. Januar des Folgejahres muss aktiv und meist bis zu sechs Monate vorher beantragt werden.

Quellen: Focus, Transparent Beraten, Mandanteninformation, Rnhs, Smartsteuer, Lsth, KI-unterstützt

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