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EU Inc.: 100-Euro-Firma der EU – mit Rechts-Risiko?

EU Inc. auf brüchigem Fundament
BP | KI-generiert mit ChatGPT EU Inc. auf brüchigem Fundament
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Lesezeit5 Min · 988 Wörter

Zwei Tage, 100 Euro, ganz Europa: Die EU Inc. soll Gründung revolutionieren. Doch ein Gutachten warnt vor Verfassungsbruch, Gewerkschaften und Start-ups streiten über Mitbestimmung.

Zwei Tage Wartezeit, maximal 100 Euro Gebühr, Zugang zum gesamten EU-Binnenmarkt: So stellt sich der Rat der Europäischen Union die Gründung einer EU Inc. vor. Die Mitgliedstaaten haben ihre Verhandlungsposition zur neuen Gesellschaftsform beschlossen, doch der Kommissionsentwurf kommt deutlich abgespeckt aus den Hauptstädten zurück.

Während Start-ups über verwässerte Mitarbeiterbeteiligung klagen, hält ein Gutachten den Entwurf wegen der gewählten Rechtsgrundlage für rechtswidrig, eine gerichtliche Feststellung der Verfassungswidrigkeit liegt bislang nicht vor.

Was der Rat beschlossen hat

Die EU Inc. soll als 28. Regime neben die 27 nationalen Gesellschaftsrechte treten, freiwillig wählbar für Unternehmen, die grenzüberschreitend wachsen wollen. Das Konzept geht auf die Wettbewerbsberichte von Mario Draghi und Enrico Letta zurück, die einen einheitlichen Rechtsrahmen für Start-ups gefordert hatten und ist Teil der Agenda „One Europe, One Market“.

Laut Finanzen sieht die Einigung vor, dass grundsätzlich die Regeln des Registrierungsstaats gelten, Mitgliedstaaten bei Überschreitung bestimmter Schwellen in anderen Ländern aber eigene Mitbestimmungsregeln durchsetzen können. Wie Unternehmen diese Vorgaben erfüllen, bleibt ihnen überlassen, was Beobachtern zufolge einen Flickenteppich an Einzelfalllösungen begünstigen könnte, statt die angestrebte Einheitlichkeit zu schaffen. Zusätzlich verschärft der Rat die Kontrollmechanismen entlang des gesamten Gründungsprozesses.

Mitgliedstaaten dürfen Registrierungen künftig nach nationalem Recht verweigern, etwa bei Verdacht auf Geldwäsche, Terrorfinanzierung oder andere kriminelle Aktivitäten. Was aus Sicht der Verwaltungen als Schutzmechanismus gedacht ist, bedeutet für Gründende zusätzlichen bürokratischen Spielraum auf nationaler Ebene, der dem eigentlichen Ziel der EU Inc. entgegensteht.

Auch das digitale Anteilsregister wurde im Verhandlungsprozess vereinfacht, während die Regeln zu Markenrechten nachgeschärft wurden. Die Mitarbeiterbeteiligung über das EU-ESOP-Programm bleibt erhalten, gilt künftig jedoch nur für Unternehmen mit bis zu 750 Mitarbeitenden und 150 Mio. Euro Jahresumsatz. Die Umsetzungsfrist für Mitgliedstaaten wuchs von zwölf auf 21 Monate. Damit wäre die EU Inc. selbst bei zügigem Verfahrensabschluss frühestens 2028 nutzbar.

Irlands Premierminister Micheál Martin feiert die Einigung dennoch als Erfolg und betont laut Trendingtopics, es werde einfacher, Unternehmen zu gründen und Talente zu gewinnen und zu halten. Wirtschaftsminister Peter Burke nennt das Vorhaben einen „wichtigen Meilenstein“ für Europas Wettbewerbsfähigkeit.

Start-ups sehen Minimum Viable Product

Der deutsche Start-up-Verband begrüßt Tempo und Grundgerüst, kritisiert aber die Deckelung der Mitarbeiterbeteiligung scharf. Geschäftsführer Christoph J. Stresing warnt, erfolgreiche Scaleups überschritten die Schwellen schnell und verlören den Vorteil gerade dann, wenn sie ihn am dringendsten bräuchten. Das widerspreche dem Grundgedanken einer Rechtsform, die Wachstum fördern statt bestrafen solle.

Der Verband betrachtet den ursprünglichen Kommissionsvorschlag bereits als „Minimum Viable Product„, jede weitere Einschränkung drohe eine Rechtsform zu schaffen, die in der Praxis ins Leere läuft. Ohne breite Stock-Option-Lösung bleibe für viele Gründende die US-Rechtsform Delaware Inc. die attraktivere Alternative, mahnte zuvor bereits die Initiative EU-INC um Investor Andreas Klinger in einem offenen Brief.

Auch beim Thema Mitbestimmung warnt Stresing vor zusätzlichen Auflagen und verweist darauf, dass der ursprüngliche Kommissionsvorschlag Arbeitsrecht und Mitbestimmung den Mitgliedstaaten überließ, ein aus Sicht des Verbands vertretbarer Ansatz. Gewerkschaften sehen das Problem genau andersherum: Der Europäische Gewerkschaftsbund demonstrierte im September in Brüssel gegen die EU Inc. und befürchtet, Unternehmen könnten über die neue Form nationale Arbeits- und Sozialstandards umgehen.

Verbindliche Schutzmechanismen für Tarifverhandlungen, Gewerkschaftsrechte und Mitbestimmung fehlten bislang. Auch Notariate hatten im Vorfeld intensiv lobbyiert und vor Strohmann-Gründungen und Geldwäscherisiken gewarnt. Insgesamt zählte Trendingtopics mehr als 300 Lobby-Treffen zum Thema, angeführt von Start-ups, Gewerkschaften und Notariaten.

Verfassungsrechtler widerspricht Kommission

Während in Brüssel über Details gestritten wird, zweifelt der frühere Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio am rechtlichen Fundament des gesamten Projekts. In einem von der Bundesnotarkammer beauftragten Gutachten argumentiert er, die Kommission stütze ihren Entwurf auf die falsche Rechtsgrundlage. Artikel 114 AEUV erlaube laut Di Fabio nur die Angleichung bestehenden Rechts, nicht die Schaffung eines neuen 28. Regimes. Erforderlich wäre demnach Artikel 352 AEUV, der Einstimmigkeit aller 27 Mitgliedstaaten sowie die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat voraussetzt.

Die „bestehende Kompetenzordnung rechtsstaatlich zwingend„, so Di Fabio laut Legal Tribune Online. Die Kommission ziele erkennbar darauf ab, “die Beteiligung der Mitgliedstaaten unter Verstoß gegen die verfassungsrechtliche Kompetenzordnung zu umgehen.“ Kippen EuGH oder Bundesverfassungsgericht die Verordnung später, drohe Gründenden und Investoren persönliche Haftung mit dem Privatvermögen, da der Haftungsschutz der Gesellschaft rückwirkend entfiele.

Parlament muss noch liefern

Bevor Trilog-Verhandlungen beginnen können, muss das Europaparlament seine Position festlegen. Der zuständige Rechtsausschuss hat eine geplante Abstimmung wegen des Mitbestimmungsstreits bereits verschoben, wie Trendingtopics berichtet. Berichterstatter ist der SPD-Politiker René Repasi. Der Start-up-Verband drängt derweil auf Tempo, damit die Verhandlungen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden können.

Stresing bringt die Lage auf den Punkt: In den kommenden Wochen entscheide sich, ob die EU Inc. zum erhofften Befreiungsschlag wird oder sich in die Reihe vertaner Chancen einreiht. Eine offizielle deutsche Beanstandung der von der Kommission vorgeschlagenen Rechtsgrundlage ist bislang nicht öffentlich belegt, obwohl genau dieser Punkt das gesamte Projekt juristisch zu Fall bringen könnte. Solange weder Parlament noch Mitgliedstaaten die Kompetenzfrage klären, bleibt die EU Inc. ein Projekt mit doppeltem Risiko, politisch umstritten und juristisch angreifbar.

Auf einen Blick

  • Der Rat der EU einigte sich auf eine Verhandlungsposition zur EU Inc. mit Online-Registrierung in rund zwei Tagen für maximal 100 Euro.
  • Die EU-Mitarbeiterbeteiligung bleibt nur für Unternehmen mit bis zu 750 Mitarbeitenden und 150 Mio. Euro Jahresumsatz erhalten.
  • Der frühere Verfassungsrichter Udo Di Fabio hält den Verordnungsentwurf der Kommission wegen der gewählten Rechtsgrundlage Artikel 114 AEUV für rechtswidrig.
  • Das Europaparlament muss seine Position noch festlegen, bevor Trilog-Verhandlungen über den endgültigen Text beginnen können.

Quellen: Trendingtopics, Finanzen, Handelsblatt, Irish Presidency, Lexisnexis, Euinc, Greekreporter, De, Eur Lex, Openpr, KI-unterstützt

Portrait Uli Weißgerber

Uli Weißgerber

Seit über 25 Jahren verbindet er Medien, Marketing und Technologie. Von Sport1.de über ProSiebenSat.1 und Bertelsmann bis zur Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle. Mit getperformance revolutionierte er das TV-Tracking und brachte Marken wie Trivago ins Fernsehen. Als Unternehmer entwickelt er mit seinem Team maßgeschneiderte CIS – Content Impact Services und bespielt damit unter anderem digitale Plattformen wie Promipool, Buzzfeed.de und Business-Punk.com.