Random & Fun München verbietet Uber-Apps: Wie geht es für Uber in Deutschland weiter?

München verbietet Uber-Apps: Wie geht es für Uber in Deutschland weiter?

Sich per App innerhalb von Minuten eine Fahrt durch die Stadt organisieren – Uber macht’s möglich. Allerdings hat der US-Fahrdienst in Deutschland seit dem Start 2014 immer wieder mit rechtlichen Einschränkungen zu kämpfen. So auch jetzt wieder.

Am 10. Februar hat das Landgericht München I Uber Black, Uber X und Uber Van verboten, nachdem ein lokales Taxi-Unternehmen geklagt hatte. Uber-Fahrer*innen hätten demnach beispielsweise am Münchner Flughafen auf neue Fahrgäste gewartet, was klar gegen das Personenbeförderungsgesetz verstoße. Und was sagt Uber? Dass sich das Urteil nur auf ältere App-Versionen beziehe.

Gegenüber der Süddeutschen Zeitung erkläre Uber-Sprecher Tobias Fröhlich, dass man die Apps inzwischen überarbeitet habe. Uber-Fahrer*innen sei es nicht mehr möglich, nach einer abgeschlossenen Fahrt direkt einen neuen Auftrag anzunehmen. Dieser müsse erst von ihren Unternehmer*innen an sie geschickt werden. Zudem solle ein Überwachungsmechanismus dafür sorgen, dass die Fahrer*innen die Rückkehrpflicht einhalten. Diese besagt, dass Mietwagen nach einer Fahrt zum Betriebssitz zurückkehren müssen.

Es sieht also nicht so aus, als ob das aktuelle Münchner Urteil, welches noch nicht rechtskräftig ist, Uber allzu sehr beeindrucken dürfte.

Auch Köln und Frankfurt hatten gegen Uber geurteilt

An den Neuerungen wurde wahrscheinlich gearbeitet, nachdem das Landgericht Köln im Juli 2019 entschieden hatte, dass Uber die App nicht mehr zur Mietwagenvermittlung einsetzen dürfe – und zwar in ganz Deutschland. Grund war auch hier, dass Beförderungsaufträge erst vom Unternehmen übermittelt werden müssen. Im Dezember 2019 hat dann das Landgericht Frankfurt Uber die Fahrvermittlung untersagt. Als Grund wurde unter anderem der Verstoß gegen die Rückkehrpflicht genannt. Wenige Tage nach der Urteilsverkündung ging die neue Version der Uber-Apps in Betrieb.

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