Änderung Rente 2027: Acht Reformen kommen
Hinzuverdienst und Zurechnungszeit steigen
Für Erwerbsminderungsrentner wachsen die Hinzuverdienstgrenzen deutlich: Bei teilweiser Erwerbsminderung steigt die Mindestgrenze auf 43.365 Euro jährlich, bei voller Erwerbsminderungsrente auf 21.682,50 Euro, so Rentenbescheid24. Parallel klettert die Zurechnungszeit auf 66 Jahre und 4 Monate, was sich direkt auf die Höhe neu beginnender Renten auswirkt. Dieselbe Altersgrenze gilt laut Rentenbescheid24 auch für Hinterbliebenenrenten, wenn der Versicherte 2027 verstirbt.
Für Arbeitgeber in Branchen mit hohem Krankheitsrisiko bedeutet das: Beschäftigte mit Teilleistungsfähigkeit bleiben länger im Arbeitsmarkt einsetzbar, ohne ihre Rentenansprüche zu gefährden. Gleichzeitig können pflichtversicherte Rentner aufatmen, wenn Krankenkassen zum Jahreswechsel ihre Zusatzbeiträge erhöhen, denn diese Änderungen schlagen laut Rentenbescheid24 erst mit zwei Monaten Verzögerung auf die Rente durch, frühestens also im März.
Betriebsrente: Reform mit Haken
Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz streicht ab 2027 die Pflicht zur gesetzlichen Vollrente als Voraussetzung für den vorzeitigen Bezug einer Betriebsrente, berichtet Gegen Hartz. Für den Mittelstand mit eigenen Versorgungswerken klingt das nach mehr Flexibilität. Die VBL als Zusatzversorger des öffentlichen Dienstes macht jedoch klar, dass ihre tarifvertraglichen Regeln die Vollrente weiterhin verlangen.
Eine gesetzliche Reform entfaltet also keine automatische Wirkung, wenn die Tarifpartner nicht nachziehen, ein Beispiel dafür, wie Gesetzgebung und Tarifrecht auseinanderlaufen können. Wer im öffentlichen Dienst beschäftigt ist und auf die neue Flexibilität gehofft hatte, muss also weiterhin die alten Vollrenten-Hürden nehmen, während Beschäftigte privatwirtschaftlicher Versorgungswerke profitieren könnten.
Krankengeld-Falle für Teilrentner
Wer bislang eine Teilrente von 99,99 Prozent wählte, um nebenbei Krankengeldanspruch zu behalten, verliert dieses Schlupfloch ab 2027. Überschreitet die Teilrente zwei Drittel der Vollrente, entfällt der Anspruch, so Gegen Hartz. Bei einer Vollrente von 1.800 Euro sinkt die ausgezahlte Rente beim Wechsel auf 66,66 Prozent um fast 600 Euro monatlich.
Betroffene müssen bis Jahresende 2026 handeln, denn Änderungsanträge brauchen Vorlauf. Diese Regel trifft vor allem Beschäftigte, die in den vergangenen Jahren bewusst eine fast vollständige Teilrente gewählt hatten, um sich gleichzeitig arbeitsrechtlich abzusichern, ein Modell, das mit dem neuen Jahr ausläuft.