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Urteil: Wer haftet für Datenschutzverstöße – Mitarbeiter oder Unternehmen?

Urteil: Wer haftet für Datenschutzverstöße – Mitarbeiter oder Unternehmen?
picture alliance / ZB | Sascha Steinach
Erschienen
Lesezeit3 Min · 593 Wörter
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Der EuGH hat entschieden: Unternehmen haften für DSGVO-Verstöße ihrer Mitarbeiter. Was das Urteil für Firmen und den Datenschutz bedeutet.

Datenschutz ist heutzutage in aller Munde, aber was passiert, wenn Mitarbeiter die Regeln missachten? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun klargestellt, dass Unternehmen für die Verfehlungen ihrer Angestellten haften. Dieses Urteil sorgt für Aufsehen und wirft viele Fragen auf. Wie können Firmen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhalten? Und welche Auswirkungen hat das auf den Schadensersatz?

Unternehmen in der Pflicht: Die neue Realität

Der EuGH hat entschieden, dass Unternehmen aktiv dafür sorgen müssen, dass ihre Mitarbeiter die DSGVO einhalten. Es reicht nicht mehr aus, einfach nur Anweisungen zu geben. Firmen müssen nun überprüfen, ob diese Anweisungen auch tatsächlich umgesetzt werden. Dieses Urteil betrifft alle Unternehmen, egal ob groß oder klein.

Der Fall Juris: Ein Lehrstück in Sachen Datenschutz

Der konkrete Fall betraf Juris, ein Unternehmen, das eine juristische Datenbank betreibt. Ein Kunde widerrief seine Einwilligung zur Datenverarbeitung und widersprach jeglicher Werbung. Dennoch erhielt er weiterhin Werbepost. Das Landgericht Saarbrücken entschied, dass Juris für diesen Verstoß haften muss.

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