Firmenwagen statt Gehalt: Der Deal, der die Rente kürzt
Elektroautos drücken die Steuerlast
Beim E-Auto kippt die Rechnung deutlich. Seit Juli 2025 gilt für reine Elektro-Dienstwagen bis 100.000 Euro Bruttolistenpreis die 0,25-Prozent-Regelung, ein Viertel der üblichen Steuerlast. Diese Grenze wurde mit dem sogenannten Investitionsbooster-Gesetz angehoben und macht E-Firmenwagen auch im höheren Preissegment attraktiv. Ein E-Auto für 50.000 Euro erzeugt bei 15 Kilometern Arbeitsweg rund 181 Euro geldwerten Vorteil pro Monat, ein vergleichbarer Verbrenner käme auf 725 Euro, so fr.de. Die Antriebsart ist damit keine Lifestyle-Frage mehr, sondern eine handfeste Steuerentscheidung mit vierstelligem Jahreseffekt.
Über mehrere Jahre gerechnet, kann sich der Unterschied auf einen Betrag summieren, der in der Größenordnung einer Gehaltserhöhung liegt. Für Plug-in-Hybride mit ausreichender elektrischer Reichweite gilt zumindest der halbierte Satz von 0,5 Prozent, eine Zwischenlösung für alle, die noch nicht vollelektrisch fahren wollen. Wer sich fürs Heimladen entscheidet, muss allerdings umdenken: Die bisherigen Pauschalen für E-Auto-Strom sind entfallen, stattdessen erstattet der Arbeitgeber nur noch nachgewiesene tatsächliche Kosten steuerfrei.
Rente und Elterngeld leiden mit
Der unterschätzte Haken der Gehaltsumwandlung: Sinkt das Bruttogehalt auf dem Papier, sinken auch Beiträge zu Rente, Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Wer auf höhere Rentenansprüche oder finanzielle Flexibilität setzt, für den bringt echtes Gehalt in der Regel Vorteile mit sich.
Auch beim Elterngeld wirkt der Dienstwagen nach, er zählt als Einkommen und kann die Leistung nach der Geburt senken, selbst wenn das Auto während der Elternzeit gar nicht genutzt wird. Dieser Effekt trifft vor allem jüngere Beschäftigte in Familienplanung besonders hart, während er bei Beschäftigten kurz vor der Rente kaum noch ins Gewicht fällt.