Kindergeld im Ausland: Zahlungen steigen auf 528 Millionen Euro
291.292 Kinder im Ausland kassieren deutsches Kindergeld, Tendenz rasant steigend. Wagenknecht fordert den Stopp, das EU-Recht sagt: so einfach nicht.
Für 291.292 Kinder außerhalb Deutschlands überweist der deutsche Staat Kindergeld, fast dreimal so viele wie 2011. Die Summe, die 2025 auf ausländische Konten floss, liegt laut Focus bei rund 528 Mio. Euro. Das ist ein Anstieg um 1055 Prozent gegenüber den 45,7 Mio. Euro im Jahr 2011 und genau diese Dynamik macht aus einer Verwaltungsstatistik plötzlich Wahlkampfmaterial.
Dass eine nüchterne Zahlenreihe der Bundesagentur für Arbeit derart politische Wellen schlägt, liegt an ihrer schieren Wachstumskurve: Eine Verdreifachung innerhalb von anderthalb Jahrzehnten lässt sich kaum mehr als Randnotiz abtun, selbst wenn die absolute Summe im Vergleich zum gesamten Bundeshaushalt überschaubar bleibt.
Die Zahlen im Zeitraffer
2011 wurde noch für 103.559 Kinder im Ausland Kindergeld gezahlt, 2015 waren es 158.169. Ende 2025 steht die Zahl bei 291.292, das geht aus Daten der Bundesagentur für Arbeit hervor, die das Bündnis Sahra Wagenknecht angefragt hat. Die Statistik unterscheidet dabei nicht nach Wohnsitzland der Kinder selbst, sondern erfasst nur, dass die Berechtigten im Ausland leben.
Auch für 36.727 Kinder deutscher Berechtigter im Ausland floss Geld, was zeigt, dass die Debatte nicht ausschließlich eine Frage der EU-Zuwanderung ist, sondern auch deutsche Staatsbürger betrifft, die mit ihren Familien im Ausland leben. Zwischen den drei Stichjahren 2011, 2015 und 2025 liegt eine kontinuierliche Aufwärtsbewegung, ohne dass ein einzelner Sprung die Entwicklung dominiert.
Polen, Tschechien, Rumänien vorn
Die größte Gruppe bilden Berechtigte mit polnischer Staatsangehörigkeit: Für 112.384 Kinder wurde 2025 gezahlt. Dahinter folgen tschechische (33.872) und rumänische Berechtigte (32.459 Kinder). Grundlage ist die EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit, die schon bei geringfügiger Beschäftigung in Deutschland einen Anspruch auf Kindergeld begründen kann, selbst wenn die Kinder nie deutschen Boden betreten haben, wie Welt erläutert.