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Unsichtbare Behinderung: 384 Euro bleiben einfach liegen, weil man es nicht weiß

Jede vierte Person in Deutschland lebt mit Behinderung oder chronischer Krankheit, oft unerkannt.
Unsplash/Meg Aghamyan Jede vierte Person in Deutschland lebt mit Behinderung oder chronischer Krankheit, oft unerkannt.
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Antidiskriminierungsstelle zählt jede vierte Person

7,8 Millionen Menschen leben in Deutschland mit einem Grad der Behinderung ab 50, meldet Rtl unter Berufung auf amtliche Zahlen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes geht jedoch davon aus, dass jede vierte Person hierzulande mit einer Behinderung oder chronischer Krankheit lebt. Zwischen diesen beiden Zahlen klafft eine Lücke aus Unwissen, verschenkten Nachteilsausgleichen und nicht gestellten Anträgen. Mehr als ein Drittel aller Deutschen leidet laut Vdk an einer oder mehreren chronischen Erkrankungen, darunter Asthma, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Rheuma und mit zunehmendem Alter steigt die Zahl der Betroffenen weiter.

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2013 öffnete die Tür dafür, auch schwere chronische Krankheiten als Behinderung anzuerkennen, um Betroffene vor Diskriminierung wegen ihres Gesundheitszustands zu schützen. Als schwer chronisch krank gilt laut Definition des Gemeinsamen Bundesausschusses, wer mindestens einmal pro Quartal wegen derselben Erkrankung in ärztlicher Behandlung ist und zusätzlich einen Pflegegrad, eine Schwerbehinderung oder eine dauerhafte Behandlungsnotwendigkeit vorweisen kann. Konkret zeigt sich das etwa bei schwerer Migräne mit kaum beschwerdefreien Tagen, die einen GdB von 50 bis 60 erreichen kann, oder bei Colitis Ulcerosa mit anhaltenden Beschwerden, die ebenfalls in dieser Spanne liegt. Eine chronische Hepatitis mit starker entzündlicher Aktivität kann laut Vdk sogar mit 50 bis 70 bewertet werden.

Der Weg zum Feststellungsbescheid

Der Antrag läuft beim zuständigen Versorgungsamt, Formulare gibt es online bei Gemeinde oder Kreis. Der behandelnde Arzt muss die gesundheitlichen Einschränkungen bestätigen, Sozialverbände unterstützen bei der Antragstellung. Ob die Kriterien einer Schwerbehinderung tatsächlich erfüllt sind, wird laut Vdk in jedem einzelnen Fall individuell geprüft, pauschale Entscheidungen gibt es nicht. Fällt die Prüfung positiv aus, folgt ein Feststellungsbescheid mit GdB-Wert und Merkzeichen, selbst wenn der Wert unter 50 liegt.

Dieser Bescheid wird in jedem Fall ausgestellt, auch wenn am Ende nur ein niedrigerer Grad anerkannt wird, der zumindest steuerliche Vorteile sichert. Ab GdB 50 gelten Betroffene als schwerbehindert und erhalten Kündigungsschutz, zusätzliche Urlaubstage und Preisnachlässe. Initiativen wie das Sunflower-Programm, inzwischen an mehr als 300 Flughäfen weltweit vertreten, darunter Hamburg, Berlin und Düsseldorf, sollen zusätzlich sichtbar machen, was unsichtbar bleibt. Solche Programme ersetzen keinen Feststellungsbescheid, zeigen aber, dass die Anerkennung unsichtbarer Einschränkungen auch jenseits von Behörden an Bedeutung gewinnt.

Business Punk Check

Der Sozialstaat hält hier ein Instrument bereit, das kaum jemand nutzt: einen Steuerfreibetrag, Kündigungsschutz und Nachteilsausgleiche für Millionen Menschen, die ihre eigene Anspruchsberechtigung gar nicht kennen. Das ist kein Randproblem für Personalabteilungen, sondern ein handfester Kostenfaktor. Unternehmen, die unsichtbare Behinderungen ignorieren, riskieren Fehlzeiten, Produktivitätsverluste und Fluktuation bei genau jenen Beschäftigten, die mit offener Kommunikation länger und stabiler arbeiten könnten. Für HR-Verantwortliche bedeutet das eine klare Entscheidungsfrage: Schafft man eine Kultur, in der Mitarbeitende eine Schwerbehinderung oder chronische Erkrankung offenlegen können, ohne Nachteile zu fürchten, oder überlässt man das Thema dem Zufall und verliert Talente an Wettbewerber, die hier weiter sind. Wer Inklusion nur als Imagefolie behandelt, verschenkt den eigentlichen Business Case dahinter.

Auf einen Blick

  • Ab einem Grad der Behinderung von 20 steht Betroffenen laut Rtl ein Steuerfreibetrag von 384 Euro zu.
  • 7,8 Millionen Menschen leben in Deutschland mit einem GdB ab 50, während die Antidiskriminierungsstelle des Bundes von jeder vierten Person mit Behinderung oder chronischer Krankheit ausgeht.
  • Auch chronische Erkrankungen wie Migräne, Colitis Ulcerosa oder Hepatitis können laut Vdk einen GdB von 50 oder mehr erreichen.
  • Der Antrag läuft über das Versorgungsamt und erfordert eine ärztliche Bestätigung der gesundheitlichen Einschränkungen.

Quellen: Rtl, Vdk, Aok, KI-unterstützt

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